Rechner Welt

Betriebsrenten-Rechner 2026

Stand April 2026

Bei einer Entgeltumwandlung von 200 € / Monat und 15 % AG-Zuschuss (= 230 € Gesamtbeitrag) zahlen Sie als Arbeitnehmer nach Steuer- und SV-Ersparnis nur rund 110 € Netto-Eigenleistung. Bei 30 Jahren Restlaufzeit und 4 % Rendite ergibt sich ein Endkapital von rund 160.000 €, was einer Bruttorente von rund 480 € pro Monat entspricht. Nach KV/PV oberhalb des Freibetrags 187,25 € bleibt eine Nettorente von rund 450 €.

25,00 €600,00 €
0 %50 %
14 %45 %
5 Jahre40 Jahre
0 %8 %

Geschaetztes Endkapital

134.029,48 €

Eigenbeitrag (netto)
- 90,00 €
Steuerersparnis
70,00 €
SV-Ersparnis
- 40,00 €
AG-Zuschuss
- 30,00 €
Entgeltumwandlung200,00 €/Mon.
AG-Zuschuss (15%)+ 30,00 €/Mon.
Gesamtbeitrag230,00 €/Mon.
SV-Ersparnis40,00 €/Mon.
Steuerersparnis70,00 €/Mon.
Ihr Nettoaufwand90,00 €/Mon.
SV-frei bis302,00 €/Mon.

Wie hoch ist Ihr AG-Zuschuss zur bAV?

So funktioniert der bAV-Rechner 2026

Der Rechner berechnet Ihre betriebliche Altersvorsorge in vier Schritten: Erstens ermittelt er die Steuer- und SV-Ersparnis aus der Entgeltumwandlung. Zweitens addiert er den Arbeitgeber-Pflichtzuschuss von mindestens 15 % nach § 1a BetrAVG. Drittens hochgerechnet das Endkapital mit Ihrer Renditeerwartung. Viertens zeigt er die spätere Bruttorente und die Nettorente nach KV/PV.

Berücksichtigt werden die Höchstgrenzen 2026 nach § 3 Nr. 63 EStG: 8 % der BBG West (8.112 € / Jahr) steuerfrei, davon 4 % (4.056 €) auch sozialversicherungsfrei. In der Auszahlphase greift der Freibetrag § 226 SGB V von 187,25 € / Monat (1/20 der Bezugsgröße).

Formel und Rechenbeispiel

Effektive Eigenleistung = Beitrag − Steuerersparnis − SV-Ersparnis Gesamtbeitrag = Beitrag + AG-Zuschuss Endkapital = Gesamtbeitrag × ((1+r)^n − 1) ÷ r

Beispiel: 200 € / Monat Entgeltumwandlung bei 35 % Steuer und 20 % SV-Ersparnis: Eigenleistung = 200 − 70 − 40 = 90 €. Plus 15 % AG-Zuschuss = 30 € → Gesamtbeitrag 230 €. Bei 30 Jahren und 4 % Rendite: Endkapital ca. 159.700 €. Bruttorente bei Rentenfaktor 30 €/10.000 €: 479 € / Monat.

Rechenbeispiel: 200 € Umwandlung über 30 Jahre

PositionWert
Bruttobeitrag (Umwandlung)200,00 €
− Steuerersparnis (35 %)−70,00 €
− SV-Ersparnis (ca. 20 %)−40,00 €
= Netto-Eigenleistung90,00 €
+ AG-Pflichtzuschuss (15 %)+30,00 €
= Gesamtbeitrag bAV230,00 €
Endkapital nach 30 J (4 %)159.700 €
Bruttorente / Monat479 €

Was ändert sich 2026 bei der bAV?

  • Steuerfreigrenze § 3 Nr. 63 EStG: 8.112 € / Jahr (2025: 7.728 €).
  • Sozialabgabenfreigrenze: 4.056 € / Jahr (2025: 3.864 €).
  • KV-Freibetrag § 226 SGB V: 187,25 € / Monat (2025: 176,75 €).
  • Garantiezins: 1,0 % seit 1. Januar 2025 (vorher 0,25 %) – wirkt positiv auf klassische Direktversicherung.
  • Sozialpartnermodell (Tarifvertrag): Erste Tarifverträge ohne Garantieverpflichtung im Markt – höhere Renditechancen, dafür kein „Versprechen“.

Typische Fehler bei der bAV

  • AG-Zuschuss zu niedrig. Nur 15 % Pflicht ist oft nicht renditestark genug, um Doppelverbeitragung im Alter auszugleichen. Verhandeln Sie höhere Quoten.
  • Effektivkosten ignorieren. Differenz zwischen 0,5 % und 2 % Kosten reduziert das Endkapital über 30 Jahre um rund 30 %.
  • Niedrigere gesetzliche Rente unterschätzt. Wer 200 € umwandelt, hat dauerhaft weniger Entgeltpunkte – über 30 Jahre rund 1,2 EP weniger = 49 € weniger gesetzliche Rente / Monat.
  • KV-Freibetrag verschenken. Mehrere kleine Betriebsrenten kumulieren sich – nutzen Sie idealerweise nur eine bAV unter dem Freibetrag.
  • Portabilität nicht prüfen. Vor Arbeitgeberwechsel klären, ob die bAV mitwandert – sonst entsteht „Vertragsfriedhof“.

Wann lohnt sich die bAV besonders?

Drei Szenarien sind besonders attraktiv: (1) Hoher AG-Zuschuss (25 %+) – bei manchen Tarifverträgen oder Großunternehmen. (2) Niedriger Steuersatz im Alter – Differenz zur Sparphase wirkt wie Renditebooster. (3) Kombination mit Riester-bAV für Familien – Zulagen plus betriebliche Förderung.

Weniger attraktiv: Top-Verdiener oberhalb der KV-BBG mit absehbar hoher Steuerlast im Alter, kurze Restlaufzeit unter 10 Jahren oder Arbeitgeber ohne nennenswerten Zuschuss. Hier oft besser: ETF-Sparplan oder Rürup.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
100 € / Monat · 15 % AG · 30 J · 3 %67.000 € Kapital
200 € / Monat · 15 % AG · 30 J · 4 %160.000 € Kapital
200 € / Monat · 30 % AG · 30 J · 4 %182.000 € Kapital
338 € / Monat · 15 % AG · 25 J · 5 %247.000 € Kapital
500 € / Monat · 20 % AG · 25 J · 5 %382.000 € Kapital
676 € / Monat (Steuermax) · 25 % AG · 30 J · 5 %703.000 € Kapital

Haeufige Fragen

Die bAV ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Arbeitnehmer haben seit 2002 nach § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung – ein Teil des Bruttogehalts fließt steuer- und sozialversicherungsfrei in die Vorsorge. Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West (2026: 8.112 € / Jahr) sind steuerfrei, davon 4 % (4.056 €) zusätzlich sozialabgabenfrei.
Seit 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber bei jeder neuen Entgeltumwandlung mindestens 15 % Pflichtzuschuss zahlen, sofern sie tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge sparen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Bei einer Umwandlung von 200 € / Monat ergibt das 30 € Arbeitgeberanteil – also 230 € Beitrag bei 200 € „Eigenleistung“. Viele Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen freiwillig 20–50 % Zuschuss vor.
(1) Direktversicherung – häufigste Form, einfache Verwaltung. (2) Pensionskasse – arbeitgeberfinanzierte Versicherung mit Garantie. (3) Pensionsfonds – chancenreichere Anlage in Aktien/Fonds. (4) Unterstützungskasse – v. a. für Top-Verdiener und Geschäftsführer. (5) Direktzusage (Pensionszusage) – Arbeitgeber zahlt aus eigener Tasche, oft GmbH-Geschäftsführer. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gelten als „versicherungsförmig“ und nutzen § 3 Nr. 63 EStG.
Steuerfrei sind 8 % der BBG West der knappschaftlichen RV, 2026 also 8.112 € pro Jahr (676 € / Monat). Sozialabgabenfrei sind 4 % der BBG West der allgemeinen RV (2026: 4.056 € / Jahr, 338 € / Monat). Wer monatlich 338 € umwandelt, spart sowohl Steuer als auch Sozialabgaben – für die Differenz von 338 bis 676 € fallen Sozialabgaben an, aber keine Steuer. Beträge darüber sind voll abgaben- und steuerpflichtig.
Ja – nachgelagerte Besteuerung: 100 % der Auszahlung sind steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Zusätzlich fallen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge an, allerdings nur oberhalb des Freibetrags von 187,25 € / Monat (2026, § 226 SGB V). Bei einer Betriebsrente von 500 € sind also nur 312,75 € beitragspflichtig – das ergibt rund 50 € KV/PV pro Monat. Vor 2020 galt der Freibetrag noch nicht.
Drei Optionen nach § 4 BetrAVG: (1) Übertragung auf den neuen Arbeitgeber (Portabilität, sofern beide Direktversicherung/Pensionskasse/Pensionsfonds nutzen). (2) Beitragsfreistellung beim alten Arbeitgeber – das angesparte Kapital wächst weiter, aber ohne neue Beiträge. (3) Privatfortführung mit eigenen Beiträgen – jedoch ohne Steuerfreiheit, dafür voll absetzbar als Vorsorgeaufwand. Unverfallbarkeit: Anwartschaft bleibt nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten.
Trotz nachgelagerter Besteuerung und KV-Beiträgen lohnt sich die bAV in den meisten Fällen – vor allem bei (1) hohem AG-Zuschuss von 20 %+ und (2) niedrigem Steuersatz im Alter. Die Brutto-Rendite liegt durch Steuer- und SV-Ersparnis in der Sparphase typisch 1–2 Prozentpunkte über einer privaten Rentenversicherung. Wer im Alter den KV-Freibetrag (187,25 €) ausschöpft, fährt mit kleineren Betriebsrenten besonders gut.
Eine Sonderform: Arbeitnehmer zahlen mit Netto-Beiträgen in eine bAV ein und erhalten die Riester-Förderung (Zulagen + ggf. Steuervorteil). Vorteil: keine Doppelverbeitragung in der Auszahlphase, da Beiträge bereits versteuert wurden. Nachteil: Geringere Beitragsfreiheit in der Sparphase. Eignet sich vor allem für Familien mit Kindern (Kinderzulage 300 €/Kind ab 2008).
Der Rechner ermittelt: (1) Netto-Eigenleistung nach Steuer- und SV-Ersparnis in der Sparphase, (2) Endkapital basierend auf Beitrag, AG-Zuschuss und Renditeerwartung, (3) Bruttorente nach Rentenfaktor und (4) Nettorente nach Steuer und KV/PV-Beitrag im Alter. Berücksichtigt werden Höchstgrenzen § 3 Nr. 63 EStG und Freibetrag § 226 SGB V. Die Werte sind Schätzungen – verbindlich bleibt das Produktinformationsblatt.
Entgeltumwandlung bedeutet: Sie verzichten auf einen Teil Ihres Bruttogehalts (z. B. 200 € / Monat). Dieser Betrag fließt direkt vom Arbeitgeber an den bAV-Anbieter. Vorteil: Steuer und Sozialabgaben werden vom reduzierten Brutto berechnet – Sie sparen Lohnsteuer (bis zu 42 %), KV-Beitrag (8,3 %), Pflege (1,8 %), RV (9,3 %) und AV (1,3 %) auf den umgewandelten Betrag. Nachteil: Niedrigere gesetzliche Rente, weil weniger Entgeltpunkte erworben werden.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 1a BetrAVG – Anspruch auf Entgeltumwandlung, § 3 Nr. 63 EStG – Steuerfreiheit bAV, § 226 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen Versorgungsbezüge, BMAS – Betriebliche Altersversorgung