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Stundenlohnrechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Gehalt & Arbeitszeit|Stand: April 2026|Quellen: Mindestlohngesetz (MiLoG), Statistisches Bundesamt – Verdienste, Mindestlohnkommission – Empfehlungen, § 3b EStG – Steuerfreie Zuschläge

Bei 3.500 € brutto und 40 Stunden pro Woche beträgt der Bruttostundenlohn 20,19 €. Nach Steuern und Sozialabgaben bleiben in Steuerklasse I rund 13,60 € netto pro Stunde. Rechnet man Urlaub (30 Tage) und Feiertage (9 Tage) mit, steigt der effektive Nettostundenlohn auf rund 16,00 €. Der Mindestlohn 2026 liegt bei 13,90 € brutto.

500,00 €15.000,00 €
10 Std.45 Std.

Stundenlohn (brutto)

17,31 €

Arbeitsstunden/Monat173.3 Std.
Jahresgehalt (brutto)36.000,00 €

Wie hoch ist Ihr Bruttostundenlohn?

So funktioniert der Stundenlohnrechner

Der Rechner wandelt zwischen Monats-, Jahres- und Stundenlohn hin und her – sowohl brutto als auch netto. Er berücksichtigt die vertragliche Wochenarbeitszeit, Urlaub, Feiertage und Überstundenzuschläge. Ausgegeben werden der nominelle Stundenlohn (Gehalt ÷ Sollarbeitsstunden) und der effektive Stundenlohn (Gehalt ÷ tatsächlich geleistete Stunden).

Für den Netto-Modus werden Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Zusatzbeitrag Krankenkasse und Kinderzahl berücksichtigt. Die Lohnsteuer folgt dem BMF-Programmablauf­plan (PAP) 2026. Die Sozialabgaben 2026 fließen mit den aktuellen Beitragssätzen ein.

Die Formeln auf einen Blick

Stundenlohn   = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,3333)
              = Jahresgehalt ÷ (52 × Wochenstunden)

Effektivstd.  = Jahresgehalt ÷ (52 × WSt − UT × TagSt − FT × TagSt)

Überstunden   = Grundlohn × (1 + Zuschlag%)
Mindestlohn26 = 13,90 € / Std. (§ 1 MiLoG)

Rechenbeispiel: 3.500 € brutto, 40 Std./Woche, 30 Urlaubstage, 9 Feiertage. Nomineller Stundenlohn: 3.500 ÷ 173,33 = 20,19 €. Effektivstundenlohn: 42.000 ÷ 1.768 = 23,76 €.

Rechenbeispiel: Brutto und Netto in Steuerklasse I

ParameterWert
Bruttomonat3.500,00 €
Bruttojahr42.000,00 €
Nomineller Bruttostundenlohn20,19 €
Nettojahr (St.-Kl. I, West)28.280,00 €
Nomineller Nettostundenlohn13,60 €
Effektiver Nettostundenlohn16,00 €

Der effektive Stundenlohn ist rund 18 % höher, weil bezahlter Urlaub und Feiertage keine tatsächliche Arbeitszeit bedeuten.

Mindestlohn und tarifliche Mindestlöhne 2026

  • Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 € (§ 1 MiLoG)
  • Pflegemindestlohn Hilfskraft: 17,35 €
  • Pflegefachkraft: 20,50 €
  • Bau (Lohngruppe 1): 13,50 € West / Ost
  • Dachdeckerhandwerk: 15,60 €
  • Leiharbeit: 14,53 €
  • Gerüstbau: 14,00 €

Branchenmindestlöhne werden jeweils per Verordnung (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt. Wer darunter vergütet wird, hat Anspruch auf Nachzahlung für bis zu 3 Jahre rückwirkend (§ 3 MiLoG i. V. m. § 195 BGB).

Typische Fehler bei der Stundenlohn-Berechnung

  • Faktor 4 statt 4,3333 nutzen. Klassischer Fehler: Monatsgehalt ÷ (Wochenstd. × 4) ergibt einen um 8,3 % zu hohen Stundenlohn.
  • Urlaubsgeld / 13. Gehalt vergessen. Bei vielen Tarifverträgen kommt ein 13. Gehalt dazu – der effektive Bruttostundenlohn liegt dann 8 – 10 % höher.
  • Nominellen mit effektivem Stundenlohn verwechseln. Für Gehaltsvergleiche zählt der nominelle, für die persönliche Einordnung der effektive Wert.
  • Überstundenzuschläge falsch berechnen. 25 % Zuschlag auf 20 € bedeutet 25 € pro Stunde – nicht 20 + 25 % = 45 €.
  • Mindestlohn nicht auf alle Stunden anwenden. Auch Rufbereitschaft und Dienstreisezeit gelten meist als Arbeitszeit i. S. d. MiLoG.

Was ändert sich 2026?

Der wichtigste Hebel 2026 ist die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 €. Rechnerisch steigt die Minijob-Entgeltgrenze auf 556 € (40 Std. × 13,90 €). Neben dem gesetzlichen Mindestlohn werden zahlreiche Branchenmindestlöhne angehoben – die Pflegebranche profitiert besonders stark. Für tarifgebundene Beschäftigte gelten zusätzlich branchenspezifische Tariferhöhungen, typischerweise 4 – 6 % gegenüber 2025.

Steuerlich entlastet der höhere Grundfreibetrag (12.348 €) Geringverdiener: Wer 13,90 € × 173,33 = 2.409 € brutto monatlich verdient, zahlt 2026 rund 8 € weniger Lohnsteuer im Monat als bei gleichem Brutto 2025.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
Mindestlohn 2026 · 40 Std.2.409 € / Monat
Median 22,40 € · 40 Std.3.881 € / Monat
3.500 € · 40 Std. / Woche20,19 € / Std.
4.500 € · 38,5 Std.26,99 € / Std.
60.000 €/Jahr · 40 Std.28,85 € / Std.
3.500 € netto · St.-Kl. I13,60 € / Std.

Haeufige Fragen

Die Formel lautet: Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,3333). Bei 3.500 € brutto und 40 Stunden pro Woche ergibt sich 3.500 ÷ 173,33 = 20,19 € brutto pro Stunde. Der Faktor 4,3333 resultiert aus 52 Wochen ÷ 12 Monaten. Wer jahresbezogen rechnet, nimmt Jahresgehalt ÷ (52 × Wochenstunden) – bei 42.000 €/Jahr und 40 Std./Woche also 42.000 ÷ 2.080 = 20,19 €. Beide Wege führen zum gleichen Ergebnis.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde (nach 12,82 € in 2025). Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsbrutto von rund 2.409 € (§ 1 MiLoG). Ausnahmen bestehen für Auszubildende, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten und Pflichtpraktika. Für viele Branchen gelten zusätzlich höhere tarifliche Mindestlöhne – Bau, Pflege, Leiharbeit.
Erst Netto berechnen, dann teilen. Bei 45.000 € Bruttogehalt (Steuerklasse I, keine Kirche) bleiben 2026 rund 30.100 € Netto pro Jahr. Bei 40 Stunden/Woche und 52 Wochen sind das 30.100 ÷ 2.080 = 14,47 € netto pro Stunde. Urlaub und Feiertage reduzieren die tatsächlich geleisteten Stunden: 30 Urlaubstage + 9 Feiertage × 8 Stunden = 312 Stunden weniger. Damit steigt der effektive Netto-Stundenlohn auf 30.100 ÷ 1.768 = 17,03 €.
Ein Kalendermonat hat durchschnittlich 4,3333 Wochen (52 ÷ 12). Bei einer 40-Stunden-Woche sind das 173,33 Stunden pro Monat, bei 35 Stunden 151,67 Stunden, bei 30 Stunden 130 Stunden. Tatsächlich geleistete Stunden sind geringer, da Urlaubstage und Feiertage abzuziehen sind. Im deutschen Jahresdurchschnitt arbeiten Vollzeitbeschäftigte laut Statistischem Bundesamt rund 1.660 Stunden pro Jahr – weit unter den 2.080 theoretischen Stunden.
Der Median-Bruttostundenlohn liegt laut Statistischem Bundesamt 2026 bei rund 22,40 €. In Fachberufen (Handwerk, kaufmännische Ausbildungsberufe) sind 18 – 28 € üblich, in IT und Ingenieurwesen 32 – 55 €, in Medizin 35 – 70 €. Das untere Quartil (25 % aller Beschäftigten) verdient unter 14,50 €, das obere Quartil über 28 €. Regional sind Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg an der Spitze, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt am unteren Ende.
Der Basisstundenlohn bleibt gleich, Überstundenzuschläge ändern jedoch den effektiven Stundenlohn. Typische Zuschläge: 25 % für reguläre Mehrarbeit, 50 % für Sonntags- und 100 % für Feiertagsarbeit, 25 – 40 % Nachtzuschlag. Steuerfrei sind Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge bis zu bestimmten Grenzen (§ 3b EStG): bis 25 % nachts (ab 20 Uhr), bis 50 % sonntags, bis 125 % an gesetzlichen Feiertagen. Der Grundlohn für die Freibetragsermittlung ist gekappt bei 50 €/Std.
Faustregel Freiberufler 2026: Wunscheinkommen (netto) × 2,4 ÷ verrechenbare Jahresstunden. Beispiel: 50.000 € Wunschnetto → Brutto rund 70.000 € → Brutto inkl. Steuer, KV, RV ca. 120.000 € → 120.000 ÷ 1.200 Projektstunden (1.500 Jahresstunden − 20 % Akquise/Leerlauf) = 100 €/Std. netto. Viele Anfänger unterschätzen Krankheit, Weiterbildung, unproduktive Stunden, KV-Zusatzbeitrag (freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen 2026 voll, also 18,1 % + Zusatzbeitrag). Realistisch für IT/Consulting: 80 – 130 € netto/Std.
Bei 13,90 € brutto × 173,33 Std. = 2.409 € brutto/Monat. In Steuerklasse I, keine Kirche, 2,9 % Zusatzbeitrag KV bleiben rund 1.768 € netto. Das entspricht 10,20 € netto pro Stunde. Abzüge: ca. 75 € Lohnsteuer, 0 € Soli (Freigrenze), 216 € KV inkl. Zusatzbeitrag, 43 € Pflege, 224 € RV, 63 € AV = 621 € Abzüge. In Steuerklasse III (verheiratet) bleiben rund 2.000 € netto = 11,54 €/Std.
Wichtigste Änderung: Mindestlohn steigt auf 13,90 € (+8,4 % gegenüber 12,82 € in 2025). Daraus folgt: Minijob-Grenze steigt rechnerisch auf 556 € (40 × 13,90 €), Midijob-Grenze bleibt 2.000 €. Tarifverträge zahlreicher Branchen passen sich an: Pflegemindestlohn steigt auf 17,35 € (Pflegefachkräfte 20,50 €), Baugewerbe auf 13,50 – 16,95 € je Lohngruppe. Die gesetzliche Anpassung erfolgt alle 2 Jahre nach Vorschlag der Mindestlohnkommission (§ 9 MiLoG).
Der Rechner unterstützt alle Rechenrichtungen: Monats-, Jahres- und Stundenlohn ineinander umrechnen, wahlweise brutto oder netto. Für die Netto-Umrechnung nutzt der Rechner den aktuellen BMF-Programmablaufplan 2026. Abweichungen zu individuellen Gehaltsabrechnungen entstehen durch (1) tarifliche Sonderzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld), (2) Zuschläge für Nacht-/Sonntags-/Feiertagsarbeit, (3) betriebliche Altersvorsorge, (4) ELStAM-Freibeträge – der Rechner liefert den Grundwert, individuelle Komponenten müssen Sie separat ansetzen.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Mindestlohngesetz (MiLoG), Statistisches Bundesamt – Verdienste, Mindestlohnkommission – Empfehlungen, § 3b EStG – Steuerfreie Zuschläge