Rechner Welt

Ăśberstunden-Rechner 2026

Stand April 2026

Bei 3.500 € brutto und 173,2 h / Monat beträgt der Grundstundenlohn 20,21 €. Mit 25 % Werktagszuschlag kostet eine Überstunde den Arbeitgeber 25,26 € brutto – beim Arbeitnehmer kommen netto ca. 14,50 € an. 10 Überstunden im Monat bringen brutto 252,60 €, netto rund 145 €. Freizeitausgleich (10 h × 1,25 = 12,5 h frei) entspricht einem Wert von 253 € netto und ist steuerlich günstiger.

500,00 €10.000,00 €
10 Std.45 Std.
0 Std.60 Std.

Netto-Mehrertrag

136,42 €

Grundgehalt
- 3.500,00 €
UeSt brutto
252,60 €
Netto mehr
136,42 €
Stundenlohn20,21 €
Ueberstunden-Satz (inkl. Zuschlag)25,26 €
Ueberstunden brutto252,60 €

Wie viele Ăśberstunden leisten Sie monatlich?

So funktioniert der Ăśberstundenrechner

Der Rechner ermittelt zuerst Ihren Grundstundenlohn aus Monatsgehalt und vertraglicher Arbeitszeit. Darauf wird der Zuschlagssatz (25 %, 50 % oder 100 %) aufgeschlagen, der sich aus Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag ergibt. Für die Nettoumrechnung schätzen wir Ihren Grenzsteuersatz auf Basis Ihres Jahresbruttos und rechnen Sozialabgaben dazu – so sehen Sie, wie viel netto von einer Überstunde wirklich ankommt.

Zusätzlich zeigt der Rechner den Freizeitausgleich-Gegenwert: Wie viele freie Stunden entsprechen der Auszahlung? Bei hohem Grenzsteuersatz ist Freizeit netto oft mehr wert als die Auszahlung.

Formel fĂĽr Ăśberstunden

Stundenlohn = Monatsgehalt Ă· (Wochenstunden Ă— 4,33) Ăśberstundenlohn = Stundenlohn Ă— (1 + Zuschlag %) Brutto-Ăśberstunden = Ăśberstundenlohn Ă— Anzahl Stunden

Rechenbeispiel: 3.500 € ÷ 173,2 h = 20,21 €/h. Mit 25 % Zuschlag ergibt das 25,26 €. Bei 10 Überstunden = 252,60 € brutto. Bei einem Grenzsteuersatz von 26 % und 20 % Sozialabgaben bleiben netto rund 145 €.

Übliche Überstundenzuschläge

ZeitraumZuschlagSteuerfrei
Werktags (Mo–Fr)25 %nein
Samstag50 %nein
Sonntag50 %bis 50 %
Feiertag100 %bis 125 %
Nachtarbeit (20–6 Uhr)25 %bis 25 %
Nachtarbeit (0–4 Uhr)40 %bis 40 %
24.12. + 31.12. ab 14 Uhr150 %bis 150 %

Steuerfreiheit nach § 3b EStG gilt nur bis 50 € Grundlohn / Stunde. Sozialabgaben- freiheit bis 25 € Grundlohn / Stunde. Die Prozentsätze sind Mindestsätze – Tarifverträge können höhere Sätze vorsehen (z. B. TVöD, IG Metall).

Was ändert sich 2026 beim Überstundenrecht?

  • Zeiterfassungspflicht: Nach BAG-Urteil 1 ABR 22/21 (2022) mĂĽssen Arbeitgeber Arbeitszeiten erfassen. Der Gesetzentwurf zur bundeseinheitlichen Regelung liegt 2026 weiter in der Abstimmung.
  • Mindestlohn: Ab 01.01.2025 12,82 €/h. FĂĽr 2026 wird die Mindestlohnkommission im Juni einen neuen Vorschlag unterbreiten.
  • Steuerfreiheit § 3b EStG: Grundlohngrenzen unverändert (50 €/h Steuer, 25 €/h Sozialabgaben). Berechnungsgrundlage ist der jeweilige Stundenlohn inkl. regelmäßiger Zulagen.
  • Ab 2026 geplant: Neue Regeln zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sollen EU-Arbeitszeitrichtlinie umsetzen.

Typische Fehler bei Ăśberstunden

  • Zuschlag falsch bemessen – „25 %“ bedeutet 125 % vom Grundlohn, nicht 25 % als Gesamtbetrag. Eine Ăśberstunde kostet also 1,25 Ă— Grundlohn.
  • Ausschlussfristen ĂĽbersehen – viele Tarifverträge sehen 3- oder 6-Monats-Fristen fĂĽr die Geltendmachung vor. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch.
  • Pauschalabgeltung akzeptieren – Klauseln wie „mit dem Gehalt sind alle Ăśberstunden abgegolten“ sind nach BAG 5 AZR 517/09 nur in engen Grenzen wirksam (meist ≤ 10 % der regulären Arbeitszeit, ggf. nur bei hohen Gehältern).
  • Zeiterfassung fehlt – ohne nachweisbare Aufzeichnung scheitern viele Klagen an der Darlegungslast. Elektronische Systeme oder E-Mails mit Wochenberichten helfen.
  • Nachtzuschlag falsch berechnen – die Steuerfreiheit nach § 3b EStG gilt nur fĂĽr tatsächlich geleistete Nachtarbeit, nicht pauschal.

Freizeitausgleich: Wann lohnt er sich besonders?

Freizeitausgleich ist steuerlich immer günstiger: Die Freizeit wird nicht versteuert, während ausgezahlte Überstunden voll steuer- und sozialabgabenpflichtig sind. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % plus 20 % Sozialabgaben bleiben von 1 € Überstundenlohn nur 0,50 €. 1 Stunde Freizeit hingegen hat den vollen Gegenwert Ihres Netto-Stundenlohns. Besonders lohnend ist Freizeitausgleich bei hohem Einkommen, bei Projekten ohne Zeitdruck und bei familiärer Belastung.

Auszahlung lohnt sich dennoch, wenn Sie liquide Mittel brauchen (Hauskauf, Urlaub), der Grenzsteuersatz niedrig ist (geringes Jahreseinkommen, Verlustjahr), oder wenn Freizeitausgleich durch hohe Arbeitsdichte faktisch nicht genommen werden kann – dann verfallen Überstunden mit Ende des Ausgleichszeitraums (oft 6–12 Monate).

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
3.000 € · 40 h/Woche · 25 % · 5 Überstunden108 € brutto · ~63 € netto
3.500 € · 40 h/Woche · 25 % · 10 Überstunden253 € brutto · ~145 € netto
3.500 € · 40 h/Woche · 50 % · 10 Überstunden303 € brutto · ~175 € netto
4.500 € · 38,5 h/Woche · 25 % · 10 Überstunden326 € brutto · ~188 € netto
3.500 € · Sonntag 50 % steuerfrei · 8 h242 € brutto · ~210 € netto
5.500 € · 40 h/Woche · 100 % · 5 Überstunden318 € brutto · ~175 € netto

Haeufige Fragen

Der Überstundenlohn basiert auf dem regulären Stundenlohn: Monatsgehalt ÷ vertragliche Monatsarbeitszeit. Bei 3.500 € brutto und 167 h/Monat (40-h-Woche × 4,33) ergibt das 20,96 € Stundenlohn. Für eine Überstunde wird der Grundlohn plus ein tariflich oder einzelvertraglich vereinbarter Zuschlag gezahlt – übliche Sätze sind 25 % werktags, 50 % samstags, 100 % sonn- und feiertags. Bei 25 % Zuschlag liegt der Überstundenlohn also bei 26,20 €.
Nein – im Gegensatz zu vielen Nachbarländern gibt es in Deutschland keinen allgemeinen gesetzlichen Überstundenzuschlag. Zuschläge werden durch Tarifvertrag (z. B. TVöD: 30 % werktags, 50 % nachts, 100 % sonntags) oder Arbeitsvertrag geregelt. Das BAG hat in Urteil 10 AZR 154/19 bestätigt, dass ohne Regelung nur der Grundlohn zu zahlen ist. Arbeitgeber dürfen durch Klauseln im Arbeitsvertrag bis zu 10 % der Wochenarbeitszeit als „mit dem Gehalt abgegolten“ vereinbaren – darüber hinaus muss vergütet oder freizeitlich ausgeglichen werden.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt nach § 3 eine werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden zu, verlängerbar auf bis zu 10 Stunden, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschritten werden. Pro Woche sind also maximal 60 Stunden möglich, im Schnitt aber 48 Stunden. Zwischen zwei Schichten müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen (§ 5 ArbZG). Für Jugendliche und Schwangere gelten strengere Grenzen nach JArbSchG und MuSchG. Verstöße gegen das ArbZG sind Ordnungswidrigkeiten (bis zu 30.000 € Bußgeld) und in Wiederholungsfällen Straftaten.
Ja – ausgezahlte Überstunden sind regulärer Arbeitslohn und voll steuer- und sozialversicherungspflichtig, auch der Zuschlag. Eine Ausnahme gilt nach § 3b EStG nur für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Diese Zuschläge sind bis zu bestimmten Höchstsätzen steuerfrei (Sonntag 50 %, Feiertag 125 %, nachts 25 % des Grundlohns, bezogen auf max. 50 €/h). Der Überstundengrundlohn selbst ist immer steuerpflichtig. Bei Freizeitausgleich fallen keine zusätzlichen Abgaben an – das ist steuerlich oft günstiger.
Bei mittlerem Einkommen (Grenzsteuersatz 30 %+ plus Sozialabgaben) bringt Freizeitausgleich netto mehr: Eine Stunde Freizeit = 1 Stunde Netto-Wert, während 1 Stunde ausgezahlte Überstunde rund 55–65 % netto übrig lässt. Beispiel: 20,96 € Grundlohn × 1,25 Zuschlag = 26,20 € brutto, netto ca. 15–17 €. Bei Freizeitausgleich entspricht der Gegenwert dagegen dem vollen Stundenlohn (20,96 €). Bei niedrigen Einkommen oder Zeitdruck (Kündigung, Jobwechsel) kann Auszahlung sinnvoller sein. Viele Arbeitsverträge sehen ein Wahlrecht vor.
Nach § 3b EStG sind Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit steuerfrei: 25 % für Nachtarbeit (20–06 Uhr), 40 % für Nachtarbeit zwischen 0–04 Uhr (wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde), 50 % für Sonntagsarbeit, 125 % für Feiertage, 150 % für Weihnachtstage und 1. Mai. Berechnungsgrundlage ist max. ein Grundlohn von 50 € / Stunde. Sozialversicherungsfrei sind die Zuschläge bis 25 €/h Grundlohn. Die Steuerfreiheit gilt nur für tatsächlich begründete Zuschläge – pauschale „Nachtzuschläge“ ohne konkret geleistete Nachtarbeit sind nicht begünstigt.
Teilzeitbeschäftigte leisten Überstunden erst oberhalb der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitkollegen – also ab 40 h/Woche. Mehrarbeit darunter (zwischen Teilzeit- und Vollzeit-Soll) ist „Mehrarbeit“ und wird nur mit Grundlohn, nicht mit Zuschlag vergütet, es sei denn Tarif oder Arbeitsvertrag sehen etwas anderes vor. Das BAG hat in Urteil 10 AZR 143/20 klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigte bei Mehrarbeit bis zur Vollzeitgrenze nicht schlechter gestellt werden dürfen, wenn Tarifverträge Zuschläge ab einer Stundenzahl vorsehen, die Teilzeitkräfte nicht erreichen – in diesen Fällen sind die Zuschläge anteilig zu gewähren.
Der Rechner ermittelt Stundenlohn, Zuschlagshöhe und Brutto-Überstundenlohn exakt. Für die Nettoumrechnung verwenden wir die Grenzsteuersatz-Schätzung auf Basis Ihres Jahresbruttos und der Steuerklasse. Bei Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen berücksichtigen wir die Steuerfreigrenzen nach § 3b EStG. Abweichungen zur Lohnabrechnung ergeben sich durch individuelle Freibeträge (ELStAM), Mehrfachbeschäftigung oder Sonderzahlungen im selben Monat.
Nach EuGH-Urteil C-55/18 (2019) sind Arbeitgeber verpflichtet, ein objektives, zuverlässiges und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Seit dem BAG-Beschluss 1 ABR 22/21 (2022) gilt das auch in Deutschland unmittelbar. Bei Streitfällen trägt der Arbeitnehmer die Beweislast für geleistete Überstunden, muss aber nicht jede Minute belegen (§ 286 ZPO i. V. m. § 242 BGB). Ein Fahrtenbuch oder elektronische Zeiterfassung reicht als Indiz. Gesetzliche Zeiterfassungspflicht für alle Branchen ist geplant, aber 2026 noch nicht in Kraft.
Die Regelverjährung beträgt nach § 195 BGB drei Jahre, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge verkürzen diese Frist durch Ausschlussklauseln auf 3–6 Monate (zweistufige Fristen). Das BAG hält Ausschlussfristen ab 3 Monaten für zulässig (5 AZR 511/12). Überstunden sollten daher zeitnah geltend gemacht werden – im Zweifel schriftlich per E-Mail mit Zeiterfassungs-Auszug. Nach Kündigung sind alle Ansprüche spätestens mit der Endabrechnung abzugeben.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 3 ArbZG – Werktägliche Arbeitszeit, § 3b EStG – Steuerfreie Zuschläge, BAG Urteil 1 ABR 22/21 – Zeiterfassung, TVöD – Entgelt und Zuschläge