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Elterngeldrechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Familien- und Sozialleistungen|Stand: April 2026|Quellen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), BMFSFJ – Familienportal: Elterngeld, § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes, Elterngeld-Digital (Bund)

Bei 2.500 € netto vor der Geburt erhalten Sie 2026 rund 1.650 € Basiselterngeld pro Monat (66 %). Über 12 Monate sind das 19.800 €, plus 2 Partnermonate insgesamt 23.100 €. Alternativ mit ElterngeldPlus: 24 × 825 € = 19.800 € – dafür aber die Option auf Teilzeitgehalt. Mindestbetrag 300 €, Höchstbetrag 1.800 € pro Monat.

0,00 €5.000,00 €
0,00 €3.000,00 €
03

Elterngeld monatlich (Basis)

1.625,00 €

Elterngeld
1.625,00 €
Geschwister
- 0,00 €
Mehrlinge
- 0,00 €
Ersatzrate65%
Bezugsmonate12 Monate
Gesamt (12 Mon.)19.500,00 €

Wie möchten Sie das Elterngeld beziehen?

So funktioniert der Elterngeldrechner

Der Rechner ermittelt die Höhe des Elterngeldes nach § 2 BEEG für Geburten im Jahr 2026. Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der 12 Monate vor dem Geburtsmonat (bei Selbstständigen: Gewinn des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres). Aus diesem Wert werden 65 – 67 % als Basiselterngeld oder 32,5 – 33,5 % als ElterngeldPlus ermittelt.

Zusätzlich berücksichtigt der Rechner Geschwisterbonus (+10 %, mindestens 75 €), Mehrlingszuschlag (+300 € pro weiterem Kind), Partnerschaftsbonus (4 zusätzliche Plus-Monate bei 24 – 32 Stunden Teilzeit beider Eltern) sowie die Einkommensobergrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (Stand ab April 2025, gilt 2026 weiter).

Berechnungsformel nach § 2 BEEG

Nettoeinkommen (Elterngeld) = Brutto(12M) / 12
                               − 1.000 €/Jahr Werbungskosten
                               − Sozialabgaben (Standardsätze)
                               − Lohnsteuer nach Klasse IV

Elterngeld-Satz:
  Netto  <  1.000 €  →  100 % (ggf. mit Stufenregel)
  Netto 1.001–1.240 €  →  progressiv 67 % bis 100 %
  Netto 1.241–1.500 €  →  67 %
  Netto  >  1.500 €  →  65 %

Min: 300 €, Max: 1.800 €

Rechenbeispiel:2.500 € Nettoeinkommen vor Geburt, 1 Kind, Steuerklasse IV. Elterngeldsatz 65 % (weil > 1.500 €). 2.500 × 0,66 = 1.650 €pro Monat. Über 12 Basismonate: 19.800 €. Mit 2 Partnermonaten: 23.100 €.

Rechenbeispiel: 2.500 € Netto vor Geburt

VarianteHöhe / MonatDauerGesamt
Basiselterngeld (12+2 M.)1.650 €14 Monate23.100 €
ElterngeldPlus (24 M.)825 €24 Monate19.800 €
+ Partnerschaftsbonus825 €+4 Mon.+3.300 €
+ Geschwisterbonus+165 €je Monat+2.310 €

Was ändert sich 2026?

  • Einkommensobergrenze bleibt 2026 bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (gemeinsam) – Eltern darüber erhalten kein Elterngeld mehr. Vor April 2024 lag die Grenze bei 300.000 €.
  • Gleichzeitiger Bezug: Eltern können Basiselterngeld nur noch maximal 1 Monat gleichzeitig beziehen. Ausnahmen: Alleinerziehende, Mehrlinge, Frühchen.
  • Mindest- und Höchstbeträge: unverändert 300 € bzw. 1.800 €.
  • Kindergeld: 2026 einheitlich 255 € pro Kind und Monat. Wird nicht auf Elterngeld angerechnet.
  • Digitaler Antrag: elterngeld-digital.de unterstützt 2026 alle Bundesländer.

Typische Fehler beim Elterngeld-Antrag

  • Steuerklassenwechsel zu spät. Wechsel muss mindestens 6 Kalendermonate vor der Geburt wirksam sein – sonst zählt die alte Klasse für die Bemessung.
  • Antrag zu spät stellen. Rückwirkend nur 3 Monate möglich (§ 7 BEEG).
  • Progressionsvorbehalt vergessen. Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Ehepartner sollten eine Nachzahlung von 400 – 1.500 € einplanen.
  • Einmalzahlungen einrechnen. Boni, 13. Gehalt, Urlaubsgeld werden nicht ins Bemessungsentgelt eingerechnet – einkalkulieren!
  • Basis- und Plus-Kombination nicht optimiert. Bei Teilzeitarbeit ist ElterngeldPlus fast immer günstiger – der Rechner simuliert beide Szenarien.

Tipps zur Elterngeld-Optimierung

Wer planen kann: Steuerklassenwechsel rechtzeitig (mindestens 7 volle Monate vor der Geburt), um das Netto des späteren Elterngeldbeziehers zu maximieren. Eine junge Mutter mit 3.000 € brutto (Klasse V → Klasse III) erhöht ihr Elterngeld über 12 Monate um rund 6.000 € netto.

Paare sollten auf den Partnerschaftsbonus achten: 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bei gleichzeitiger Teilzeit beider Eltern lohnen sich fast immer. Die Elternzeit selbst (§ 15 BEEG) ist bis zu 3 Jahre möglich – nur der finanzielle Ausgleich über Elterngeld läuft kürzer.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
1.200 € netto · Basiselterngeld768 €/Monat (max)
1.800 € netto · Basiselterngeld1.206 €/Monat
2.500 € netto · Basiselterngeld1.650 €/Monat
3.500 € netto · Basiselterngeld1.800 €/Monat (Max)
2.500 € netto · ElterngeldPlus825 €/Monat · 24 Mon.
2.500 € netto · Partnerbonus+4 × 825 €

Haeufige Fragen

Das Basiselterngeld beträgt 65 – 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 € und maximal 1.800 € monatlich (§ 2 BEEG). Der Prozentsatz richtet sich nach dem Einkommen: bei 1.200 € netto und darunter 100 %, bis 1.240 € progressive Anhebung, darüber 65 %. Bei Geringverdienern (unter 1.000 € netto) gilt eine Extra-Aufstockung um bis zu 10 Prozentpunkte. Mehrlingszuschlag: zusätzlich 300 € pro weiterem Kind.
Basiselterngeld gibt es grundsätzlich 12 Monate, plus 2 Partnermonate – also maximal 14 Monate pro Kind. Alleinerziehende können alle 14 Monate selbst beziehen. ElterngeldPlus (halbe Höhe, doppelte Dauer) läuft bis zu 28 Monate. Der Partnerschaftsbonus gewährt 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile in einem Zeitraum von 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten 24 – 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Beim Basiselterngeld erhalten Sie den vollen Satz (65 – 67 % des Nettos) für maximal 14 Monate. ElterngeldPlus beträgt nur die Hälfte, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt (bis zu 28 Monate). ElterngeldPlus lohnt sich bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit: Sie kombinieren Teilzeitgehalt mit halber Leistung und erhalten damit am Ende mehr Geld insgesamt. Rechenbeispiel: Statt 1.400 € × 12 Monate = 16.800 € bekommen Sie 700 € × 24 Monate = 16.800 € – aber dazu das Teilzeiteinkommen.
Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der 12 Monate vor dem Monat der Geburt (§ 2b BEEG). Vom Brutto werden pauschal abgezogen: 1.000 € Werbungskosten / Jahr, Sozialabgaben nach den gesetzlichen Sätzen und Steuern nach Steuerklasse IV (einheitlich). Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden nicht berücksichtigt. Der Rechner simuliert diese Logik und zeigt die zu erwartende Höhe sowie die optimale Aufteilung von Basis- und Plus-Monaten.
Ja, oft erheblich. Das Elterngeld berechnet sich nach dem Netto der 12 Monate VOR dem Monat der Geburt. Der Hauptverdiener wechselt idealerweise in Steuerklasse III (höheres Netto), der andere in V. Bei einem Wechsel 7 Monate vor der Geburt steigt das Elterngeld oft um 300 – 600 € pro Monat – das sind 3.600 – 7.200 € über 12 Monate. Der Wechsel muss mindestens 6 Kalendermonate vor der Geburt erfolgen, um anerkannt zu werden (§ 2c BEEG).
Wichtigste Änderung: Die Einkommensgrenze für den Anspruch ist ab 1. April 2024 auf 200.000 € zu versteuerndes Einkommen (gemeinsam) gesenkt worden – ab April 2025 auf 175.000 €. Für Geburten ab April 2024 gilt außerdem: Eltern mit getrennter Elternzeit (gleichzeitig Basiselterngeld) sind auf maximal 1 Monat beschränkt. Alleinerziehende und Mehrlingseltern sind ausgenommen. Die Höchstgrenze von 1.800 € und der Mindestbetrag von 300 € bleiben 2026 unverändert.
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche (§ 1 Abs. 6 BEEG). Das Elterngeld berechnet sich dann aus der Einkommensdifferenz: Einkommen vor Geburt minus Einkommen während Elterngeldbezug, davon 65 – 67 %. Wer vor der Geburt 3.000 € netto verdient hat und während der Elternzeit 1.500 € weiterverdient, erhält 67 % von 1.500 € = 1.005 € Elterngeld. Mehr als 32 Wochenstunden führen zum vollständigen Wegfall des Anspruchs.
Ja, Berechnungsgrundlage sind jedoch die Einkünfte des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres (§ 2d BEEG) – meist der Steuerbescheid. Daraus werden die Gewinne vor Steuern und Sozialabgaben durch 12 geteilt. Problematisch: Wer erst kurz selbstständig ist oder schwankende Einnahmen hat, bekommt das letzte steuerlich bestandskräftige Jahr zugrunde gelegt. In Gründungsphasen kann das stark abweichen. Lohnsteuerklassen-Tricks funktionieren für Selbstständige nicht.
Elterngeld wird rückwirkend maximal für die letzten 3 Lebensmonate vor der Antragstellung gezahlt (§ 7 BEEG). Stellen Sie den Antrag also spätestens 3 Monate nach der Geburt, um volle Leistung zu erhalten. Die Elterngeldstelle (meist beim Jugendamt oder einem Landesamt) bearbeitet Anträge in der Regel 4 – 8 Wochen. Unterlagen: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise der 12 Monate vor Geburt, bei Verheirateten Heiratsurkunde.
Die Berechnung folgt § 2 – 2d BEEG in der Fassung für 2026: 12 Monate Bemessungszeitraum vor dem Monat der Geburt, pauschale Abzüge (Werbungskosten 1.000 €/Jahr, Sozialabgaben nach Rechengrößen 2026, Lohnsteuer nach Klasse IV), Progressionsstaffel 65 – 67 %, Mindest-/Höchstsätze 300 / 1.800 €, Mehrlings- und Geschwisterbonus. Abweichungen zum Bescheid entstehen durch individuelle Faktoren wie ehemalige Elternzeit-Monate oder Krankentagegeld, die der Rechner nicht kennt.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), BMFSFJ – Familienportal: Elterngeld, § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes, Elterngeld-Digital (Bund)