Bürgergeld-Rechner 2026
Stand April 2026Ein Single in Berlin mit 480 € Miete (warm) erhält 2026 monatlich 563 € Regelsatz + 480 € KdU = 1.043 €. Familie mit 2 Kindern (8 und 14), 900 € Warmmiete: 506 + 506 + 390 + 471 + 900 = 2.773 €. Mit 450 € Minijob: 100 € + 70 € Freibetrag = 170 € bleiben, 280 € werden angerechnet. Schonvermögen in Karenzzeit: 40.000 € für die erste Person.
Buergergeld-Anspruch (monatlich)
1.063,00 €
Naechster Schritt
Sind Sie in der Karenzzeit (ersten 12 Monaten)?
So funktioniert der Bürgergeld-Rechner
Der Rechner ermittelt Ihren voraussichtlichen Bürgergeld-Anspruch nach SGB II auf Basis der Regelbedarfsstufen 2026. Er addiert die Regelsätze aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, berücksichtigt angemessene Unterkunftskosten und wendet die Einkommensfreibeträge nach § 11b SGB II an. Das Ergebnis zeigt den voraussichtlich monatlich ausgezahlten Betrag.
Bürgergeld ist die Grundsicherung für Erwerbsfähige (früher „Hartz IV“) und umfasst Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe. Daneben werden einmalige Leistungen (Erstausstattung Wohnung, Klassenfahrten) und Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder erstattet.
Regelbedarfsstufen 2026
- Stufe 1 – Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 €
- Stufe 2 – Partner volljährig in BG: 506 €
- Stufe 3 – Erwachsene in stationärer Einrichtung: 451 €
- Stufe 4 – Kinder 14 – 17 Jahre: 471 €
- Stufe 5 – Kinder 6 – 13 Jahre: 390 €
- Stufe 6 – Kinder 0 – 5 Jahre: 357 €
Die Sätze werden jährlich nach § 28 SGB XII i. V. m. § 8 RBEG an Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Die Erhöhung 2026 gegenüber 2023 umfasst rund 11 %.
Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern, Berlin
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Regelsatz Mutter (Stufe 2) | 506,00 € |
| Regelsatz Vater (Stufe 2) | 506,00 € |
| Kind 14 Jahre (Stufe 4) | 471,00 € |
| Kind 8 Jahre (Stufe 5) | 390,00 € |
| Unterkunft + Heizung | 900,00 € |
| Bruttobedarf | 2.773,00 € |
| − Kindergeld (2 × 255 €) | −510,00 € |
| = Bürgergeld-Auszahlung | 2.263,00 € |
Das Kindergeld gilt als Einkommen der Kinder und deckt deren Regelbedarf teilweise ab.
Einkommensanrechnung Schritt für Schritt
Aus einem Minijob mit 520 € Brutto wird angerechnet: Abzug Grundfreibetrag 100 €, 20 % auf die nächsten 420 € (= 84 € Freibetrag), verbleiben 336 € anrechenbar. Bei 1.000 € Brutto: 100 € + 84 € + 144 € (30 % auf 520 – 1.000 €) = 328 € Freibetrag, 672 € werden angerechnet. Ab 1.200 € (mit Kind 1.500 €) gilt 0 % – jeder Euro wird voll abgezogen.
- 0 – 100 € Brutto: 100 % frei
- 100 – 520 €: zusätzlich 20 % frei
- 520 – 1.000 €: zusätzlich 30 % frei (seit Juli 2023)
- 1.000 – 1.200 € (o. Kind): zusätzlich 10 % frei
- 1.000 – 1.500 € (mit Kind): zusätzlich 10 % frei
Typische Fehler beim Bürgergeld-Antrag
- Zu spät beantragen. Bürgergeld gibt es ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Auch bei offener Entscheidung sofort beantragen.
- Schonvermögen nicht ausschöpfen. In der Karenzzeit 40.000 € geschützt – wer vorher Vermögen „aufgebraucht“ hat, verpasst diesen Schutz.
- Angemessenheitsgrenze ignorieren. Nach der Karenzzeit wird die Miete geprüft. Überschreiten Sie die kommunale Obergrenze, drohen Miet-Zuzahlungen.
- Mehrbedarfe vergessen. Alleinerziehende, Schwangere, kostenaufwendige Ernährung bringen oft 60 – 200 € zusätzlich – muss explizit beantragt werden.
- Einkommen falsch deklarieren. Einmalzahlungen werden auf 6 Monate verteilt angerechnet – sofort melden, sonst Rückforderung.
Bürgergeld oder Wohngeld?
Wer knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt, sollte parallel Wohngeld prüfen. Wohngeld ist ein Mietzuschuss ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Sanktionen – es wird auf Einkommen und Miete berechnet. Häufige Konstellation 2026: Rentner, die nur knapp über dem Bürgergeldniveau leben, fahren mit Wohngeld (§§ 1 ff. WoGG) besser. Bürgergeld ist vorteilhafter bei sehr niedrigem oder fehlendem Einkommen, mehreren Kindern oder im Krankheitsfall. Der Rechner prüft auf Wunsch beide Varianten.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| Single · 450 € KdU (warm) | 1.013 € |
| Single · 550 € KdU (warm) | 1.113 € |
| Paar · 700 € KdU (warm) | 1.712 € |
| Paar + 2 Kinder (6, 14) · 900 € | 2.773 € |
| Alleinerz. + 1 Kind (8) · 600 € | 1.553 € + 12% Mehrbedarf |
| Minijob 450 € · Anrechnung | +270 € netto |
Haeufige Fragen
Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.
Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: SGB II – Bürgergeld, § 11b SGB II – Vom Einkommen abzusetzende Beträge, Bundesagentur für Arbeit – Bürgergeld, BMAS – Regelbedarfsermittlungsgesetz