Wohngeld-Rechner 2026
Stand April 2026Ein 2-Personen-Haushalt mit 1.800 € Netto pro Monat, 750 € Bruttokaltmiete in Mietstufe IV erhält 2026 rund 280 € Wohngeld pro Monat. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch liegt bundesweit bei 380 €. Wohngeld zählt nicht als Einkommen bei anderen Leistungen, kann aber nicht zusätzlich zu Bürgergeld bezogen werden. Anspruchsberechtigt sind ca. 4,5 Mio. Haushalte – die Antragstellung ist 2026 vollständig digital über wohngeld-online.de möglich.
Geschaetztes Wohngeld (monatlich)
19,80 €
Naechster Schritt
Wie groß ist Ihr Haushalt?
So funktioniert der Wohngeld-Rechner 2026
Der Rechner ermittelt Ihren Anspruch auf Wohngeld Plus nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) in der ab Januar 2026 gültigen Fassung. Drei Eingaben sind entscheidend: das Haushalts-Bruttoeinkommen, die Bruttokaltmiete und die Mietstufe Ihrer Gemeinde. Daraus berechnet sich der „zumutbare Eigenbeitrag“ zur Miete – der Differenzbetrag zur tatsächlichen Miete ist Ihr Wohngeld.
Wohngeld ist kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch – wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt es. Die Wohngeld-Plus-Reform 2023 hat den Kreis der Berechtigten verdreifacht, von 600.000 auf 4,5 Millionen Haushalte. Die turnusmäßige Anpassung 2026 erhöht die Tabellenwerte erneut.
Formel zur Wohngeld-Berechnung
Wohngeld = 1,15 × (M − ((a + b × M + c × Y) × Y)) M = anrechenbare Bruttokaltmiete (gekappt) Y = monatliches Gesamteinkommen (nach Pauschalen) a, b, c = Tabellenparameter nach HaushaltsgrößeDie Formel sieht komplex aus – im Kern bedeutet sie: Je höher Ihr Einkommen, desto höher der eigene Mietanteil; je höher die anrechenbare Miete, desto höher das Wohngeld. Der Höchstbetrag der anrechenbaren Miete hängt von Mietstufe und Haushaltsgröße ab.
Höchstbeträge anrechenbare Miete 2026 (Mietstufe IV)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag | Heizkostenzuschuss |
|---|---|---|
| 1 Person | 578 € | 110 € |
| 2 Personen | 729 € | 130 € |
| 3 Personen | 854 € | 155 € |
| 4 Personen | 1.020 € | 180 € |
| 5 Personen | 1.165 € | 205 € |
Mietstufe I (ländlich) liegt ca. 30 % niedriger, Mietstufe VII (Großstädte) ca. 30 % höher. Der Heizkostenzuschuss ist ein dauerhafter Bestandteil seit 2023.
Was ändert sich 2026?
- Höchstbeträge anrechenbare Miete +8 % gegenüber 2024 – passt sich an die Mietsteigerung der Wohngeld-Plus-Reform an.
- Heizkostenzuschuss erhöht: 2,30–3,60 €/m² je nach Mietstufe.
- Antrag vollständig digital über wohngeld-online.de in allen Bundesländern möglich – Bearbeitungszeit ca. 4–8 Wochen.
- Klimakomponente (CO₂-Entlastung) bleibt 0,40 €/m² zusätzlich.
- Einkommensgrenzen entsprechend Inflationsausgleich angepasst.
Typische Fehler beim Wohngeld-Antrag
- Bürgergeld parallel beantragt. Beide Leistungen schließen sich aus. Bei Bürgergeld werden Wohnkosten direkt vom Jobcenter gezahlt.
- Bruttokaltmiete falsch berechnet. Heizkosten dürfen NICHT in die Bruttokaltmiete einfließen – sie werden über den Heizkostenzuschuss separat ersetzt.
- Einkommensschwankungen ignoriert. Bei selbständiger Tätigkeit oder Wechsel-Schicht-Modellen muss der Durchschnitt der letzten 12 Monate eingetragen werden, nicht der aktuelle Monatslohn.
- Weiterbewilligung verpasst. 3 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums Antrag stellen – sonst Auszahlungslücke.
- Untermieter nicht angegeben. Wer Räume untervermietet, muss die Mieteinnahmen als Einkommen angeben – Verschweigen ist Sozialbetrug.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 1 Person · 1.200 € Netto · 600 € Miete · Stufe III | ca. 220 €/Monat |
| 2 Personen · 1.800 € Netto · 750 € Miete · Stufe IV | ca. 280 €/Monat |
| 3 Personen · 2.300 € Netto · 900 € Miete · Stufe IV | ca. 350 €/Monat |
| 4 Personen · 2.800 € Netto · 1.100 € Miete · Stufe V | ca. 470 €/Monat |
| 2 Personen Rentner · 1.500 € Rente · 700 € Miete · Stufe III | ca. 320 €/Monat |
| 1 Person · 1.500 € Netto · 800 € Miete · Stufe VI (München) | ca. 240 €/Monat |
Haeufige Fragen
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Wohngeldgesetz (WoGG), BMWSB – Wohngeld, Wohngeldverordnung (WoGV), Wohngeld-Online (Antrag)