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Wohngeld-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Wohngeld & Sozialleistungen|Stand: April 2026|Quellen: Wohngeldgesetz (WoGG), BMWSB – Wohngeld, Wohngeldverordnung (WoGV), Wohngeld-Online (Antrag)

Ein 2-Personen-Haushalt mit 1.800 € Netto pro Monat, 750 € Bruttokaltmiete in Mietstufe IV erhält 2026 rund 280 € Wohngeld pro Monat. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch liegt bundesweit bei 380 €. Wohngeld zählt nicht als Einkommen bei anderen Leistungen, kann aber nicht zusätzlich zu Bürgergeld bezogen werden. Anspruchsberechtigt sind ca. 4,5 Mio. Haushalte – die Antragstellung ist 2026 vollständig digital über wohngeld-online.de möglich.

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0,00 €5.000,00 €
200,00 €2.000,00 €
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Geschaetztes Wohngeld (monatlich)

19,80 €

Anrechenbare Miete558,00 €
Hoechstbetrag (Mietstufe 3)558,00 €
Eigenanteil (ca. 30%)540,00 €
Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schaetzung. Die exakte Berechnung verwendet komplexe Tabellen des WoGG. Fuer den genauen Anspruch wenden Sie sich an Ihre Wohngeldstelle.

Wie groß ist Ihr Haushalt?

So funktioniert der Wohngeld-Rechner 2026

Der Rechner ermittelt Ihren Anspruch auf Wohngeld Plus nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) in der ab Januar 2026 gültigen Fassung. Drei Eingaben sind entscheidend: das Haushalts-Bruttoeinkommen, die Bruttokaltmiete und die Mietstufe Ihrer Gemeinde. Daraus berechnet sich der „zumutbare Eigenbeitrag“ zur Miete – der Differenzbetrag zur tatsächlichen Miete ist Ihr Wohngeld.

Wohngeld ist kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch – wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt es. Die Wohngeld-Plus-Reform 2023 hat den Kreis der Berechtigten verdreifacht, von 600.000 auf 4,5 Millionen Haushalte. Die turnusmäßige Anpassung 2026 erhöht die Tabellenwerte erneut.

Formel zur Wohngeld-Berechnung

Wohngeld = 1,15 × (M − ((a + b × M + c × Y) × Y)) M = anrechenbare Bruttokaltmiete (gekappt) Y = monatliches Gesamteinkommen (nach Pauschalen) a, b, c = Tabellenparameter nach Haushaltsgröße

Die Formel sieht komplex aus – im Kern bedeutet sie: Je höher Ihr Einkommen, desto höher der eigene Mietanteil; je höher die anrechenbare Miete, desto höher das Wohngeld. Der Höchstbetrag der anrechenbaren Miete hängt von Mietstufe und Haushaltsgröße ab.

Höchstbeträge anrechenbare Miete 2026 (Mietstufe IV)

HaushaltsgrößeHöchstbetragHeizkostenzuschuss
1 Person578 €110 €
2 Personen729 €130 €
3 Personen854 €155 €
4 Personen1.020 €180 €
5 Personen1.165 €205 €

Mietstufe I (ländlich) liegt ca. 30 % niedriger, Mietstufe VII (Großstädte) ca. 30 % höher. Der Heizkostenzuschuss ist ein dauerhafter Bestandteil seit 2023.

Was ändert sich 2026?

  • Höchstbeträge anrechenbare Miete +8 % gegenüber 2024 – passt sich an die Mietsteigerung der Wohngeld-Plus-Reform an.
  • Heizkostenzuschuss erhöht: 2,30–3,60 €/m² je nach Mietstufe.
  • Antrag vollständig digital über wohngeld-online.de in allen Bundesländern möglich – Bearbeitungszeit ca. 4–8 Wochen.
  • Klimakomponente (CO₂-Entlastung) bleibt 0,40 €/m² zusätzlich.
  • Einkommensgrenzen entsprechend Inflationsausgleich angepasst.

Typische Fehler beim Wohngeld-Antrag

  • Bürgergeld parallel beantragt. Beide Leistungen schließen sich aus. Bei Bürgergeld werden Wohnkosten direkt vom Jobcenter gezahlt.
  • Bruttokaltmiete falsch berechnet. Heizkosten dürfen NICHT in die Bruttokaltmiete einfließen – sie werden über den Heizkostenzuschuss separat ersetzt.
  • Einkommensschwankungen ignoriert. Bei selbständiger Tätigkeit oder Wechsel-Schicht-Modellen muss der Durchschnitt der letzten 12 Monate eingetragen werden, nicht der aktuelle Monatslohn.
  • Weiterbewilligung verpasst. 3 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums Antrag stellen – sonst Auszahlungslücke.
  • Untermieter nicht angegeben. Wer Räume untervermietet, muss die Mieteinnahmen als Einkommen angeben – Verschweigen ist Sozialbetrug.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
1 Person · 1.200 € Netto · 600 € Miete · Stufe IIIca. 220 €/Monat
2 Personen · 1.800 € Netto · 750 € Miete · Stufe IVca. 280 €/Monat
3 Personen · 2.300 € Netto · 900 € Miete · Stufe IVca. 350 €/Monat
4 Personen · 2.800 € Netto · 1.100 € Miete · Stufe Vca. 470 €/Monat
2 Personen Rentner · 1.500 € Rente · 700 € Miete · Stufe IIIca. 320 €/Monat
1 Person · 1.500 € Netto · 800 € Miete · Stufe VI (München)ca. 240 €/Monat

Haeufige Fragen

Das Wohngeld ist ein einkommensabhängiger Mietzuschuss. 2026 liegt der durchschnittliche Wohngeldanspruch bei rund 380 € pro Monat (Wohngeld Plus seit 2023). Die genaue Höhe hängt von drei Faktoren ab: Haushaltseinkommen, Bruttokaltmiete und Mietstufe der Gemeinde (1–7). Beispiel: Ein 2-Personen-Haushalt mit 1.800 € Netto, 750 € Bruttokaltmiete, Mietstufe IV, erhält rund 280 € Wohngeld pro Monat.
Wohngeld erhalten Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss), deren Einkommen für die Wohnkosten nicht ausreicht – aber nicht so niedrig ist, dass Bürgergeld bezogen werden müsste. Ausgeschlossen sind Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe und BAföG-Vollförderung – Wohngeld und diese Leistungen schließen sich gegenseitig aus. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 sind etwa 4,5 Millionen Haushalte berechtigt.
Die Mietstufe (I bis VII) bildet das Mietniveau einer Gemeinde ab. Stufe I = sehr niedrige Mieten (z. B. ländliche Gegenden Sachsen-Anhalts), Stufe VII = sehr hohe Mieten (München, Hamburg, Frankfurt). Sie bestimmt die maximal anrechenbare Bruttokaltmiete. 2026 wurde die siebte Stufe erhalten – sie deckt die teuersten Großstädte. Die Einstufung Ihrer Gemeinde finden Sie auf wohngeldrechner.nrw.de oder bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt.
Maßgeblich ist das Jahres-Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, davon werden je nach Status Pauschalen abgezogen: 10 % bei Lohnsteuerpflicht, 10 % bei Pflichtbeiträgen zur Kranken-/Pflegeversicherung und 10 % bei Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung – maximal 30 %. Zusätzlich gibt es Freibeträge für Kinder, Schwerbehinderte und Alleinerziehende. Vom bereinigten Einkommen wird der Eigenbeitrag zur Miete ermittelt – die Differenz zur tatsächlichen Miete ist das Wohngeld.
Die Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete + kalte Betriebskosten ohne Heizung) wird bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt, der von Mietstufe und Haushaltsgröße abhängt. Beispiel Mietstufe IV, 2-Personen-Haushalt: maximal 729 € anrechenbare Miete. Höhere Mieten werden gekappt – Sie müssen den Mehrbetrag selbst tragen. Heizkosten werden seit 2023 als pauschaler Heizkostenzuschuss zusätzlich berücksichtigt (1,20 €/m² pauschal).
Mit der turnusmäßigen Anpassung steigen 2026 die Höchstbeträge der anrechenbaren Miete um rund 8 % gegenüber 2024 – die letzte Wohngeld-Plus-Reform liegt zwei Jahre zurück. Der Heizkostenzuschuss wurde an die Energiepreise 2026 angepasst (2,30 €/m² für Mietstufe I bis 3,60 €/m² für Mietstufe VII). Die Klimakomponente (CO₂-Aufpreis) bleibt im Wohngeld eingebettet. Antragstellung ist seit 2024 vollständig digital über wohngeld-online.de möglich.
Wohngeld lohnt sich, wenn Ihr Einkommen knapp über dem Bürgergeld-Bedarf liegt. Vorteile: kein Vermögensabfluss (kein Schonvermögen-Limit), kein „Fördern-und-Fordern“ und keine Eingliederungsvereinbarung. Bürgergeld dagegen umfasst die volle Miete, Heizkosten und 563 € Regelsatz pro Person, übernimmt jedoch nur „angemessene“ Wohnungen. Faustregel: Liegt Ihr Einkommen mehr als 200 € über dem Bürgergeld-Bedarf, prüfen Sie zuerst Wohngeld.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Drei Monate vor Ablauf müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, sonst entsteht eine Lücke. Bei wesentlichen Änderungen während des Bewilligungszeitraums (Einkommensanstieg um über 15 %, Wohnungswechsel, Veränderung der Haushaltsgröße) muss innerhalb von 4 Wochen eine Mitteilung erfolgen. Sonst drohen Rückforderungen oder Bußgelder.
Mietvertrag, letzte Nebenkostenabrechnung, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Lohnabrechnungen, Steuerbescheid, Rentenbescheid), Personalausweise, ggf. Schwerbehindertenausweis, bei Selbständigen die letzte Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Der Antrag selbst (Formblatt 1) plus Anlagen ist über die Webseite Ihrer Stadt oder unter wohngeld-online.de digital ausfüllbar. Die Bearbeitungszeit beträgt 4–8 Wochen, Wohngeld wird ab Antragsmonat gezahlt.
Der Rechner berücksichtigt die Tabellenwerte 2026 (Höchstbeträge je Mietstufe und Haushaltsgröße), die 30 %-Pauschalen vom Brutto, Kinder- und Behindertenfreibeträge sowie den Heizkostenzuschuss. Abweichungen zum Bescheid entstehen durch: (1) Einkommensschwankungen, die anteilig hochgerechnet werden, (2) zusätzliche Werbungskosten über der Pauschale, (3) Unterhaltszahlungen als abzugsfähige Belastung, (4) regionale Abweichungen bei der Heizkosten-Klimakomponente. Für die Anspruchsprüfung ist der Wert verlässlich.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Wohngeldgesetz (WoGG), BMWSB – Wohngeld, Wohngeldverordnung (WoGV), Wohngeld-Online (Antrag)