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Gerichtskosten-Rechner (GKG) 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion|Stand: April 2026|Quellen: GKG — Gerichtskostengesetz

5.000€ Streitwert 1. Instanz: 161€ × 3,0 = 483€ Gerichtskosten.

Haeufige Fragen

Verfahrensbeginn: Kläger zahlt Gerichtskostenvorschuss. Am Ende: Verlierer trägt 100% Kosten. Bei Vergleich oft 50:50. Bei teilweisem Erfolg: anteilig. Berufung/Revision: 4-fach bzw. 5-fach Gebühr.
Bei Geldforderung: geforderter Betrag. Bei Wohnungsmiete: Jahresmiete. Bei Scheidung: 3-fache Nettomonatseinkommen beider Ehegatten. Familienstreitsachen: §51 FamGKG. Nicht-vermögensrechtliche Sachen (Persönlichkeitsrechte): Ermessen Gericht (oft 5.000€).

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: GKG — Gerichtskostengesetz