Lohnpfändung-Rechner 2026
Stand April 2026Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion|Stand: April 2026|Quellen: §850c ZPO — Pfändungsfreigrenzen
2.500€ Netto, 1 Unterhaltspflicht: Freigrenze 2.052€ → 448€ pfändbar. Ohne: 1.492€ Grenze → 1.008€ pfändbar.
Naechster Schritt
Haeufige Fragen
§850c ZPO: Grundbetrag 1.491,75€/Monat netto. Je Unterhaltspflicht +560,72€. Oberhalb: pfändbar bis zu bestimmten Kappungsgrenzen (tabelle). Arbeitgeber muss pfändbaren Teil direkt an Gläubiger zahlen.
Nein — bei Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) muss AG abführen. Nicht-Abführung = Schadensersatzpflicht ggü. Gläubiger. Arbeitskündigung wegen Pfändung verboten (§612a BGB).
Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.
Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: §850c ZPO — Pfändungsfreigrenzen