Steuersplitting-Rechner 2026
Stand April 2026Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Gehalt & Steuern|Stand: April 2026|Quellen: § 26b EStG — Zusammenveranlagung, Ehegattensplitting (Wikipedia)
Splittingvorteil: Gemeinsames Einkommen / 2 → ESt × 2. Maximal ca. 18.140 €/Jahr (bei extremem Einkommensunterschied und Spitzensteuersatz).
Einzelveranlagung
ESt Person A (ca.)14.832 €
ESt Person B (ca.)1.701 €
Gesamt Einzelveranlagung16.533 €
Zusammenveranlagung (Splitting)
Gesamteinkommen80.000 €
ESt Splitting gesamt (ca.)14.992 €
Splittingvorteil+1.541 €/Jahr
Vereinfachte Berechnung ohne Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge. Nur Orientierung.
Wie sind Sie steuerlich veranlagt?
Splitting-Formel
Einzelveranlagung:
ESt_A + ESt_B
Zusammenveranlagung (Splitting):
2 × ESt((zvE_A + zvE_B) / 2)
Splittingvorteil = Einzel − Splitting
Maximal: ca. 18.140 €/Jahr (2024)
bei extremem EinkommensunterschiedBeispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 60k + 20k €/Jahr | Vorteil: ca. 1.800 €/Jahr |
| 60k + 0 €/Jahr | Vorteil: ca. 4.200 €/Jahr |
| 40k + 40k €/Jahr | Kein Vorteil |
Haeufige Fragen
Ehegattensplitting = Zusammenveranlagung von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern. Gemeinsames Einkommen wird halbiert, ESt auf halbes Einkommen berechnet, dann verdoppelt. Vorteil: progressiver Steuertarif wirkt schwächer. Splittingvorteil max. bei großem Einkommensunterschied.
Splittingvorteil bei Einkommensunterschied: Eine Person verdient viel, andere wenig (oder gar nichts). Kein Vorteil: beide verdienen gleich viel. Splittingvorteil 2024 maximal ca. 18.140 €/Jahr (Spitzensteuersatz). Alternativ: Einzelveranlagung günstig wenn z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen ungleich verteilt.
Finanzamt prüft auf Antrag beide Varianten. Zusammenveranlagung: in der Steuererklärung beantragen. Einzelveranlagung: jeder reicht eigene Erklärung ein. Wechsel jährlich möglich. Faustformel: Einkommensunterschied > 0 → Splitting meist vorteilhaft. Bei Auslandseinkommen, Progression: Einzelveranlagung prüfen.
Steuerklasse 3/5: Lohnsteuervorauszahlung angepasst (nicht das endgültige Ergebnis). Splitting: gilt für Jahressteuerfestsetzung in Steuererklärung. SK 3 = Splitting-Effekt monatlich im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. SK 4/4: gleiche Aufteilung. SK 3/5: Hauptverdiener SK3 (niedrig), Nebenverdiener SK5 (hoch). Jahressteuererklärung pflicht bei SK 3/5.
Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.
Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 26b EStG — Zusammenveranlagung, Ehegattensplitting (Wikipedia)