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Steuersplitting-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Gehalt & Steuern|Stand: April 2026|Quellen: § 26b EStG — Zusammenveranlagung, Ehegattensplitting (Wikipedia)

Splittingvorteil: Gemeinsames Einkommen / 2 → ESt × 2. Maximal ca. 18.140 €/Jahr (bei extremem Einkommensunterschied und Spitzensteuersatz).

Einzelveranlagung
ESt Person A (ca.)14.832
ESt Person B (ca.)1.701
Gesamt Einzelveranlagung16.533
Zusammenveranlagung (Splitting)
Gesamteinkommen80.000
ESt Splitting gesamt (ca.)14.992
Splittingvorteil+1.541 €/Jahr
Vereinfachte Berechnung ohne Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge. Nur Orientierung.

Wie sind Sie steuerlich veranlagt?

Splitting-Formel

Einzelveranlagung:
  ESt_A + ESt_B

Zusammenveranlagung (Splitting):
  2 × ESt((zvE_A + zvE_B) / 2)

Splittingvorteil = Einzel − Splitting

Maximal: ca. 18.140 €/Jahr (2024)
bei extremem Einkommensunterschied

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
60k + 20k €/JahrVorteil: ca. 1.800 €/Jahr
60k + 0 €/JahrVorteil: ca. 4.200 €/Jahr
40k + 40k €/JahrKein Vorteil

Haeufige Fragen

Ehegattensplitting = Zusammenveranlagung von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern. Gemeinsames Einkommen wird halbiert, ESt auf halbes Einkommen berechnet, dann verdoppelt. Vorteil: progressiver Steuertarif wirkt schwächer. Splittingvorteil max. bei großem Einkommensunterschied.
Splittingvorteil bei Einkommensunterschied: Eine Person verdient viel, andere wenig (oder gar nichts). Kein Vorteil: beide verdienen gleich viel. Splittingvorteil 2024 maximal ca. 18.140 €/Jahr (Spitzensteuersatz). Alternativ: Einzelveranlagung günstig wenn z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen ungleich verteilt.
Finanzamt prüft auf Antrag beide Varianten. Zusammenveranlagung: in der Steuererklärung beantragen. Einzelveranlagung: jeder reicht eigene Erklärung ein. Wechsel jährlich möglich. Faustformel: Einkommensunterschied > 0 → Splitting meist vorteilhaft. Bei Auslandseinkommen, Progression: Einzelveranlagung prüfen.
Steuerklasse 3/5: Lohnsteuervorauszahlung angepasst (nicht das endgültige Ergebnis). Splitting: gilt für Jahressteuerfestsetzung in Steuererklärung. SK 3 = Splitting-Effekt monatlich im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. SK 4/4: gleiche Aufteilung. SK 3/5: Hauptverdiener SK3 (niedrig), Nebenverdiener SK5 (hoch). Jahressteuererklärung pflicht bei SK 3/5.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 26b EStG — Zusammenveranlagung, Ehegattensplitting (Wikipedia)