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Gaskosten-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Energie & Nebenkosten|Stand: April 2026|Quellen: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), CO2KostAufG – Aufteilung der CO₂-Kosten, EnergieStG – Energiesteuergesetz, BDEW – Gas-Preisanalyse

Bei 20.000 kWh Jahresverbrauch und einem Arbeitspreis von 12 Cent/kWh plus 12 € Grundpreis pro Monat kostet Gas 2.544 € im Jahr – das entspricht 212 € monatlichem Abschlag. Der CO₂-Anteil (55 €/t Brennstoff) ist darin mit ca. 240 € enthalten. Ein Wechsel vom Grundversorger (13 Cent) zu einem Neukundentarif (10 Cent) spart rund 600 € pro Jahr.

3.000 kWh40.000 kWh
5 ct/kWh25 ct/kWh
0,00 €300,00 €

Gaskosten pro Jahr

1.920,00 €

Arbeitspreis
- 1.800,00 €
Grundpreis
- 120,00 €
Verbrauch15.000 kWh (1.456 m³)
Arbeitspreis1.800,00 €
Grundpreis120,00 €
Monatlich160,00 €

Wie hoch ist Ihr jährlicher Gasverbrauch?

So funktioniert der Gaskosten-Rechner

Der Rechner ermittelt Ihre jährlichen Gaskosten aus drei Werten: dem Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh), dem Arbeitspreis in Cent pro kWh und dem monatlichen Grundpreis. Daraus ergeben sich die Gesamtkosten pro Jahr und der monatliche Abschlag. Die CO₂-Komponente, Netzentgelte, Gasspeicherumlage sowie 19 % Umsatzsteuer sind bereits im Arbeitspreis enthalten – Sie müssen nichts separat aufschlagen.

Für Haushalte mit Zählerstand in Kubikmeter (m³) rechnet der Rechner über den Brennwert um. Üblich sind 10,0–11,2 kWh/m³ – den genauen Wert (Z-Zahl) finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Bei unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen nutzen Sie immer den Durchschnitt der letzten 12 Monate.

Formel für die Gaskosten

Jahreskosten = Verbrauch (kWh) × Arbeitspreis (€/kWh) + 12 × Grundpreis

Rechenbeispiel: 20.000 kWh × 0,12 €/kWh + 12 × 12 € = 2.400 € + 144 € = 2.544 € pro Jahr. Monatsabschlag: 2.544 € ÷ 12 = 212 €. Rund 240 € davon sind CO₂-Abgabe (55 € pro Tonne × 4,4 Tonnen CO₂ aus 20.000 kWh Erdgasverbrennung).

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus 140 m²

PositionWert
Jahresverbrauch20.000 kWh
Arbeitspreis brutto12,00 ct/kWh
Verbrauchskosten2.400,00 €
Grundpreis (12 × 12 €)144,00 €
davon CO₂-Anteil (55 €/t)≈ 240,00 €
Jahreskosten gesamt2.544,00 €
Monatsabschlag212,00 €

Was ändert sich 2026 beim Gaspreis?

  • CO₂-Preis: bleibt bei 55 €/t Brennstoff (2025: 55 €). Die auf 65 €/t geplante Anhebung wurde in den EU-ETS-2-Start 2027 verschoben. Aufschlag auf Erdgas: ca. 1,2 Cent/kWh brutto.
  • Gasspeicherumlage: 2026 bei rund 0,13 Cent/kWh, dauerhaft halbiert gegenüber den Krisenjahren.
  • Umsatzsteuer: regulär 19 % seit April 2024. Die temporäre Senkung auf 7 % aus der Energiekrise ist ausgelaufen.
  • Grundversorgung vs. Neukundentarif: Preisabstand typischerweise 2,5–4 Cent/kWh – das bleibt das größte Sparpotenzial für Verbraucher.
  • Heizungsgesetz (GEG): Bei Gasheizungs-Neueinbau ab 2026 müssen Sie darlegen, wie 65 % erneuerbare Energien eingebunden werden (Biomethan, Wasserstoff-Ready, Hybrid). Laufende Heizungen sind nicht betroffen.

Typische Fehler bei der Gaskosten-Kalkulation

  • m³ mit kWh verwechseln: 1 m³ Erdgas entspricht rund 10 kWh. Wer mit m³-Werten direkt rechnet, unterschätzt die Kosten um Faktor 10.
  • CO₂-Abgabe doppelt einrechnen: Sie ist bereits im Arbeitspreis enthalten. Ein separater Zuschlag ist falsch.
  • Abschlag mit Verbrauch gleichsetzen: Der Abschlag ist eine geschätzte Ratenzahlung – der reale Verbrauch weicht oft um ±15 % ab, was zu Nachzahlungen oder Guthaben führt.
  • Vermieter-Anteil vergessen: Seit 2023 trägt der Vermieter bei schlechter Gebäudeenergiebilanz einen Teil der CO₂-Kosten (Stufenmodell, bis zu 95 %). Mieter sollten das in der Betriebskostenabrechnung prüfen.
  • Nur Arbeitspreis vergleichen: Beim Tarifvergleich auch Grundpreis, Preisgarantie und Boni einrechnen. Ein um 20 € günstigerer Grundpreis summiert sich auf 240 €/Jahr – das sind 2 Cent/kWh Wirkung bei 12.000 kWh Verbrauch.

Gasheizung, Wärmepumpe oder Fernwärme?

Mit dem ab 2024 verschärften Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Gasheizungen langfristig ein Auslaufmodell: Ab 2045 darf in Deutschland nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden. Wer heute eine Bestandsanlage hat, kann sie in der Regel weiterbetreiben und bei Defekt reparieren. Der komplette Tausch gegen eine Wärmepumpe lohnt sich häufig ab ca. 20.000 kWh Jahresverbrauch und einem Gaspreis von 12+ Cent/kWh – insbesondere bei gut gedämmten Gebäuden mit Flächenheizung.

Für Mehrfamilienhäuser ist Fernwärme eine häufige Alternative. Die Preise sind nicht direkt vergleichbar, da andere Preisbestandteile (Leistungspreis, Arbeitspreis) gelten. Die AVBFernwärmeV verpflichtet Versorger seit 2023 zu mehr Transparenz. Wer wechselt, sollte die Gesamtkosten pro kWh Nutzenergie vergleichen, nicht nur den Arbeitspreis.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
Wohnung 70 m² · 10.000 kWh · 12 ct/kWh1.344 €/Jahr
Reihenhaus 110 m² · 16.000 kWh · 12 ct/kWh2.064 €/Jahr
EFH 140 m² · 20.000 kWh · 12 ct/kWh2.544 €/Jahr
EFH 140 m² · 20.000 kWh · 10 ct/kWh (Neukunde)2.144 €/Jahr
EFH 180 m² Altbau · 28.000 kWh · 13 ct/kWh3.784 €/Jahr
EFH saniert · 12.000 kWh · 11 ct/kWh1.464 €/Jahr

Haeufige Fragen

Der durchschnittliche Gaspreis für Privathaushalte liegt im April 2026 bei rund 11–13 Cent pro kWh (Arbeitspreis brutto). Dazu kommt eine monatliche Grundgebühr von 10–15 €. Im Arbeitspreis enthalten sind bereits Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Gasspeicherumlage, Bilanzierungsumlage, CO₂-Preis sowie 19 % Umsatzsteuer. Günstige Neukundentarife starten bei 9,5–10 Cent/kWh, regional streut der Preis um bis zu 3 Cent/kWh.
Eine 70-m²-Wohnung verbraucht rund 9.000–12.000 kWh pro Jahr, ein Einfamilienhaus mit 140 m² liegt je nach Dämmstandard zwischen 18.000 und 28.000 kWh. Faustregel: ca. 140 kWh pro m² Wohnfläche pro Jahr bei Altbau ohne Sanierung, 90–110 kWh/m² bei gedämmtem Bestand und 40–70 kWh/m² bei KfW-Effizienzhäusern. Warmwasser macht zusätzlich etwa 500–800 kWh pro Person und Jahr aus.
Die Formel lautet: Gaskosten = Verbrauch (kWh) × Arbeitspreis (€/kWh) + 12 × Grundpreis. Bei 20.000 kWh Verbrauch, 12 Cent/kWh Arbeitspreis und 12 € Grundpreis pro Monat ergibt das: 20.000 × 0,12 + 144 = 2.544 € pro Jahr. Die CO₂-Komponente ist bereits im Arbeitspreis enthalten, Sie müssen sie also nicht separat aufschlagen. Bei Gas-Rechnungen in m³ rechnen Sie über den Brennwert (Z-Zahl, meist 10–11 kWh/m³) um.
Der nationale CO₂-Preis für Brennstoffe liegt 2026 bei 55 € pro Tonne CO₂ (2025: 55 €, 2027: EU-ETS 2 mit erwarteten 80–120 €). Auf Erdgas umgerechnet sind das etwa 1,2 Cent pro kWh brutto. Bei 20.000 kWh Jahresverbrauch zahlen Sie rund 240 € CO₂-Abgabe, die bereits in Ihrem Gastarif enthalten ist. Mieter und Vermieter teilen sich die Kosten nach dem seit 2023 geltenden 10-Stufen-Modell – bei sehr schlecht gedämmten Häusern trägt der Vermieter bis zu 95 %.
Drei relevante Punkte: (1) Die Gasspeicherumlage wurde zum April 2025 halbiert und bleibt 2026 auf niedrigem Niveau (ca. 0,13 Cent/kWh). (2) Der CO₂-Preis bleibt bei 55 €/t, die schrittweise Anhebung auf 65 €/t wurde in den EU-ETS-2-Start 2027 verschoben. (3) Die Umsatzsteuer auf Erdgas liegt wieder regulär bei 19 % (seit April 2024), die temporäre 7-%-Senkung der Energiekrise ist ausgelaufen. Unterm Strich sind die Tarife ähnlich wie 2025.
Ja, oft sehr deutlich. Die Differenz zwischen Grundversorgung und günstigstem Neukundentarif liegt 2026 typischerweise bei 2–4 Cent/kWh. Bei 20.000 kWh Jahresverbrauch sind das 400–800 € Ersparnis im ersten Jahr. Achten Sie auf Vertragslaufzeit (12 Monate sind Standard), Preisgarantie (mindestens eingeschränkte Preisgarantie auf Arbeitspreis) und Kündigungsfrist. Nach § 41 EnWG gilt bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen.
Jedes Grad weniger spart etwa 6 % Heizenergie. Bei 20.000 kWh Jahresverbrauch und 12 Cent/kWh sind das rund 144 € pro Jahr und Grad. Eine Absenkung von 22 °C auf 20 °C reduziert die Heizkosten also um ca. 12 % bzw. 290 €. Nachtabsenkung auf 17–18 °C spart weitere 5–10 %. Wichtig: Räume unter 16 °C begünstigen Schimmelbildung – hier lieber etwas höher heizen und gut lüften.
Nein. Fernwärmeverträge haben eine völlig andere Preisstruktur mit Leistungspreis (€/kW Anschlussleistung), Arbeitspreis (€/MWh) und Messkosten. Der Gaspreis richtet sich am Spotmarkt, Fernwärmepreise folgen oft Fernwärme-Preisindizes wie HEL (Heizöl) oder Erdgas – mit mehrmonatiger Verzögerung. Für Fernwärme gibt es seit 2023 zusätzlich Transparenzvorgaben der AVBFernwärmeV. Nutzen Sie dafür den Heizkostenrechner oder fordern Sie direkt eine Aufschlüsselung vom Versorger an.
Der Rechner multipliziert Verbrauch mit Arbeitspreis und addiert zwölf Monatsgrundgebühren. Die Genauigkeit beträgt typischerweise ±2 % zur späteren Jahresabrechnung. Abweichungen entstehen durch: (1) Jahresverbrauchsschwankung gegenüber dem Abschlagswert, (2) unterjährige Tarifwechsel, (3) Brennwertanpassungen Ihres Netzbetreibers (Z-Zahl), (4) eventuelle Nachzahlungen aus Netznutzungsentgelten. Für die Tarifauswahl und Jahresplanung ist der Wert voll ausreichend.
Seit 2023 gilt das Stufenmodell nach dem CO2KostAufG: Je schlechter die Gebäudeenergiebilanz, desto höher der Vermieteranteil. Bei Effizienzklasse H zahlt der Vermieter 95 % der CO₂-Kosten, bei Klasse A nur 0 %. Die durchschnittliche Mietwohnung liegt bei Klasse D/E – hier trägt der Vermieter rund 40–60 %. Die Aufteilung muss in der Betriebskostenabrechnung transparent ausgewiesen werden. Der Rechner berechnet die Gesamtkosten; die Aufteilung nehmen Sie separat vor.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), CO2KostAufG – Aufteilung der CO₂-Kosten, EnergieStG – Energiesteuergesetz, BDEW – Gas-Preisanalyse