Gaskosten-Rechner 2026
Stand April 2026Bei 20.000 kWh Jahresverbrauch und einem Arbeitspreis von 12 Cent/kWh plus 12 € Grundpreis pro Monat kostet Gas 2.544 € im Jahr – das entspricht 212 € monatlichem Abschlag. Der CO₂-Anteil (55 €/t Brennstoff) ist darin mit ca. 240 € enthalten. Ein Wechsel vom Grundversorger (13 Cent) zu einem Neukundentarif (10 Cent) spart rund 600 € pro Jahr.
Gaskosten pro Jahr
1.920,00 €
Naechster Schritt
Wie hoch ist Ihr jährlicher Gasverbrauch?
So funktioniert der Gaskosten-Rechner
Der Rechner ermittelt Ihre jährlichen Gaskosten aus drei Werten: dem Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh), dem Arbeitspreis in Cent pro kWh und dem monatlichen Grundpreis. Daraus ergeben sich die Gesamtkosten pro Jahr und der monatliche Abschlag. Die CO₂-Komponente, Netzentgelte, Gasspeicherumlage sowie 19 % Umsatzsteuer sind bereits im Arbeitspreis enthalten – Sie müssen nichts separat aufschlagen.
Für Haushalte mit Zählerstand in Kubikmeter (m³) rechnet der Rechner über den Brennwert um. Üblich sind 10,0–11,2 kWh/m³ – den genauen Wert (Z-Zahl) finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Bei unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen nutzen Sie immer den Durchschnitt der letzten 12 Monate.
Formel für die Gaskosten
Jahreskosten = Verbrauch (kWh) × Arbeitspreis (€/kWh) + 12 × GrundpreisRechenbeispiel: 20.000 kWh × 0,12 €/kWh + 12 × 12 € = 2.400 € + 144 € = 2.544 € pro Jahr. Monatsabschlag: 2.544 € ÷ 12 = 212 €. Rund 240 € davon sind CO₂-Abgabe (55 € pro Tonne × 4,4 Tonnen CO₂ aus 20.000 kWh Erdgasverbrennung).
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus 140 m²
| Position | Wert |
|---|---|
| Jahresverbrauch | 20.000 kWh |
| Arbeitspreis brutto | 12,00 ct/kWh |
| Verbrauchskosten | 2.400,00 € |
| Grundpreis (12 × 12 €) | 144,00 € |
| davon CO₂-Anteil (55 €/t) | ≈ 240,00 € |
| Jahreskosten gesamt | 2.544,00 € |
| Monatsabschlag | 212,00 € |
Was ändert sich 2026 beim Gaspreis?
- CO₂-Preis: bleibt bei 55 €/t Brennstoff (2025: 55 €). Die auf 65 €/t geplante Anhebung wurde in den EU-ETS-2-Start 2027 verschoben. Aufschlag auf Erdgas: ca. 1,2 Cent/kWh brutto.
- Gasspeicherumlage: 2026 bei rund 0,13 Cent/kWh, dauerhaft halbiert gegenüber den Krisenjahren.
- Umsatzsteuer: regulär 19 % seit April 2024. Die temporäre Senkung auf 7 % aus der Energiekrise ist ausgelaufen.
- Grundversorgung vs. Neukundentarif: Preisabstand typischerweise 2,5–4 Cent/kWh – das bleibt das größte Sparpotenzial für Verbraucher.
- Heizungsgesetz (GEG): Bei Gasheizungs-Neueinbau ab 2026 müssen Sie darlegen, wie 65 % erneuerbare Energien eingebunden werden (Biomethan, Wasserstoff-Ready, Hybrid). Laufende Heizungen sind nicht betroffen.
Typische Fehler bei der Gaskosten-Kalkulation
- m³ mit kWh verwechseln: 1 m³ Erdgas entspricht rund 10 kWh. Wer mit m³-Werten direkt rechnet, unterschätzt die Kosten um Faktor 10.
- CO₂-Abgabe doppelt einrechnen: Sie ist bereits im Arbeitspreis enthalten. Ein separater Zuschlag ist falsch.
- Abschlag mit Verbrauch gleichsetzen: Der Abschlag ist eine geschätzte Ratenzahlung – der reale Verbrauch weicht oft um ±15 % ab, was zu Nachzahlungen oder Guthaben führt.
- Vermieter-Anteil vergessen: Seit 2023 trägt der Vermieter bei schlechter Gebäudeenergiebilanz einen Teil der CO₂-Kosten (Stufenmodell, bis zu 95 %). Mieter sollten das in der Betriebskostenabrechnung prüfen.
- Nur Arbeitspreis vergleichen: Beim Tarifvergleich auch Grundpreis, Preisgarantie und Boni einrechnen. Ein um 20 € günstigerer Grundpreis summiert sich auf 240 €/Jahr – das sind 2 Cent/kWh Wirkung bei 12.000 kWh Verbrauch.
Gasheizung, Wärmepumpe oder Fernwärme?
Mit dem ab 2024 verschärften Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Gasheizungen langfristig ein Auslaufmodell: Ab 2045 darf in Deutschland nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden. Wer heute eine Bestandsanlage hat, kann sie in der Regel weiterbetreiben und bei Defekt reparieren. Der komplette Tausch gegen eine Wärmepumpe lohnt sich häufig ab ca. 20.000 kWh Jahresverbrauch und einem Gaspreis von 12+ Cent/kWh – insbesondere bei gut gedämmten Gebäuden mit Flächenheizung.
Für Mehrfamilienhäuser ist Fernwärme eine häufige Alternative. Die Preise sind nicht direkt vergleichbar, da andere Preisbestandteile (Leistungspreis, Arbeitspreis) gelten. Die AVBFernwärmeV verpflichtet Versorger seit 2023 zu mehr Transparenz. Wer wechselt, sollte die Gesamtkosten pro kWh Nutzenergie vergleichen, nicht nur den Arbeitspreis.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| Wohnung 70 m² · 10.000 kWh · 12 ct/kWh | 1.344 €/Jahr |
| Reihenhaus 110 m² · 16.000 kWh · 12 ct/kWh | 2.064 €/Jahr |
| EFH 140 m² · 20.000 kWh · 12 ct/kWh | 2.544 €/Jahr |
| EFH 140 m² · 20.000 kWh · 10 ct/kWh (Neukunde) | 2.144 €/Jahr |
| EFH 180 m² Altbau · 28.000 kWh · 13 ct/kWh | 3.784 €/Jahr |
| EFH saniert · 12.000 kWh · 11 ct/kWh | 1.464 €/Jahr |
Haeufige Fragen
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), CO2KostAufG – Aufteilung der CO₂-Kosten, EnergieStG – Energiesteuergesetz, BDEW – Gas-Preisanalyse