Kurzarbeitergeld-Rechner 2026
Stand April 2026Bei 3.000 ⏠Soll-Brutto und 1.500 ⏠Ist-Brutto (50 % Arbeitsausfall) in Steuerklasse I ohne Kind betrĂ€gt das Kurzarbeitergeld rund 600 ⏠monatlich â zusammen mit dem Restgehalt ca. 1.620 ⏠netto. Mit Kind steigt das Kug auf ca. 670 âŹ. Ăber 6 Monate ergibt das eine NettoeinbuĂe von etwa 2.300 ⏠sowie eine erwartbare Steuernachzahlung von 400â700 ⏠durch den Progressionsvorbehalt.
Kurzarbeitergeld monatlich
603,98 âŹ
Naechster Schritt
Wie stark ist Ihre Arbeitszeit reduziert?
So funktioniert der Kurzarbeitergeld-Rechner
Der Rechner ermittelt Ihr Kurzarbeitergeld nach § 95 SGB III auf Basis der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz, wie sie die Bundesagentur fĂŒr Arbeit fĂŒr ihre Leistungsentgelttabellen nach § 153 SGB III verwendet. Sie geben Soll-Entgelt (ohne Arbeitsausfall), Ist-Entgelt (wĂ€hrend Kurzarbeit), Ihre Steuerklasse und Angaben zu Kindern ein â der Rechner ermittelt das Kurzarbeitergeld, das Gesamteinkommen und die NettoeinbuĂe pro Monat.
ZusĂ€tzlich zeigt der Rechner einen Hinweis auf den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG: Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz fĂŒr das restliche zu versteuernde Einkommen. Die daraus resultierende Steuernachzahlung sollten Sie als RĂŒcklage einplanen.
Formel fĂŒr das Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich aus der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt:
Kug = (Soll-Netto â Ist-Netto) Ă Leistungssatz Leistungssatz = 60 % (ohne Kind) · 67 % (mit Kind)Die pauschalierten Nettoentgelte werden nicht individuell ermittelt, sondern nach einer Tabelle der Bundesagentur fĂŒr Arbeit (§ 153 SGB III). In diese Tabelle flieĂen Lohnsteuer nach Steuerklasse, SV-Pauschale (21 %) und SolidaritĂ€tszuschlag ein â individuelle Kirchensteuer und Kinderfreibetrag werden nachtrĂ€glich berĂŒcksichtigt.
Rechenbeispiel: 50 % Arbeitsausfall, 3.000 ⏠Soll-Brutto
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Soll-Brutto (100 %) | 3.000,00 ⏠|
| Ist-Brutto (50 %) | 1.500,00 ⏠|
| Soll-Netto (pauschal) | ~2.010,00 ⏠|
| Ist-Netto (pauschal) | ~1.020,00 ⏠|
| Nettoentgeltdifferenz | ~990,00 ⏠|
| Kug 60 % (ohne Kind) | ~595,00 ⏠|
| Gesamtnetto | ~1.615,00 ⏠|
Mit einem Kinderfreibetrag erhöht sich der Leistungssatz auf 67 % â das Kug steigt auf ca. 663 âŹ, das Gesamtnetto auf rund 1.683 âŹ. Ăber 6 Monate sind das 2.370 ⏠Einkommensverlust zum Soll-Netto, die Steuernachzahlung durch Progressionsvorbehalt liegt bei ca. 450â650 âŹ.
Was Àndert sich 2026?
- Bezugsdauer: Die regulÀre Höchstbezugsdauer liegt wieder bei 12 Monaten nach § 104 SGB III. Die Corona-Ausnahme mit 24 Monaten ist ausgelaufen, eine VerlÀngerung wÀre nur per Rechtsverordnung möglich.
- Sozialversicherungspauschale: Der Rechenfaktor betrĂ€gt unverĂ€ndert 21 % (Sockel fĂŒr Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
- Pauschale Leistungstabellen: Die Leistungsentgelttabellen werden jĂ€hrlich an den Grundfreibetrag (2026: 12.348 âŹ) und die Progressionskurve des § 32a EStG angepasst â kleinere BetrĂ€ge kommen damit etwas höher heraus.
- Aufstockung steuerlich: Die frĂŒhere Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 28a EStG (Corona-Regel) ist beendet. Aufstockungen durch den Arbeitgeber sind voll steuer- und beitragspflichtig.
- Kurzarbeit und Mindestlohn: Bei 12,82 ⏠Mindestlohn (ab 01.01.2025) greift ein Mindestsoll-Entgelt von rund 2.222 ⏠bei 40 h/Woche â das Kug steigt bei gleicher Ausfallquote um 4â6 %.
Typische Fehler beim Kurzarbeitergeld
- Progressionsvorbehalt vergessen. Das Kug ist steuerfrei â wer keine RĂŒcklage bildet, erlebt im Folgejahr eine böse Ăberraschung bei der SteuererklĂ€rung.
- Brutto- statt Nettodifferenz. Das Kug wird auf die pauschalierte Nettoentgeltdifferenz gerechnet, nicht auf den Bruttoausfall. Rechner, die nur Brutto Ă 60 % rechnen, liegen 15â25 % zu hoch.
- Steuerklasse nicht optimiert. Ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel zu III (bei Ehepaaren) kann das Kurzarbeitergeld um bis zu 400 ⏠monatlich erhöhen.
- Resturlaub ignoriert. Bestehende UrlaubsansprĂŒche aus Vorjahren sind vorrangig zu nutzen. Wer das vergisst, wartet lĂ€nger auf die Kug-Zahlung.
- Minijob-Neuanfang. Nur vor der Kurzarbeit bestehende Nebenjobs sind anrechnungsfrei â neue Minijobs werden oberhalb von 165 ⏠auf das Kug angerechnet.
Aufstockung: Was zahlt der Arbeitgeber freiwillig?
Viele TarifvertrĂ€ge enthalten Aufstockungsregelungen, durch die das Kurzarbeitergeld auf 80 %, 90 % oder sogar 95 % des ursprĂŒnglichen Nettoentgelts erhöht wird. Ăblich ist das vor allem in der Metall- und Elektroindustrie, in der Chemie und im öffentlichen Dienst (TV COVID). Kleinere Arbeitgeber vereinbaren Aufstockungen hĂ€ufig individuell oder ĂŒber Betriebsvereinbarungen.
Die Aufstockung wird seit 2023 wieder als normales Arbeitsentgelt behandelt: voll steuer- und beitragspflichtig. Trotzdem ist sie fĂŒr Arbeitnehmer attraktiv, weil das Kurzarbeitergeld selbst nur 60â67 % der Nettoentgeltdifferenz abdeckt. PrĂŒfen Sie Ihren Tarif- oder Arbeitsvertrag â ein Anspruch besteht nur, wenn die Aufstockung dort schriftlich geregelt ist.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 2.500 ⏠Soll · 1.250 ⏠Ist · StKl I · ohne Kind | ~500 âŹ/Monat Kug |
| 3.000 ⏠Soll · 1.500 ⏠Ist · StKl I · ohne Kind | ~600 âŹ/Monat Kug |
| 3.000 ⏠Soll · 1.500 ⏠Ist · StKl I · mit Kind | ~670 âŹ/Monat Kug |
| 4.000 ⏠Soll · 2.000 ⏠Ist · StKl III · mit Kind | ~900 âŹ/Monat Kug |
| 3.000 ⏠Soll · 0 ⏠Ist · StKl I · ohne Kind | ~1.200 âŹ/Monat Kug |
| 2.500 ⏠Soll · 2.000 ⏠Ist · StKl I · mit Kind | ~225 âŹ/Monat Kug |
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 95 SGB III â Anspruch auf Kug, § 153 SGB III â Leistungsentgelt, Bundesagentur fĂŒr Arbeit â Kurzarbeitergeld, § 32b EStG â Progressionsvorbehalt