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Midijob-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Midijob & Sozialversicherung|Stand: April 2026|Quellen: § 20 SGB IV – Übergangsbereich, Minijob-Zentrale – Übergangsbereich, BMF – Programmablaufplan Lohnsteuer, GKV-Spitzenverband – Beitragssätze

Bei 1.500 € brutto im Midijob, Steuerklasse I, kein Kind, Zusatzbeitrag 2,9 %: rund 1.215 € netto. Reduzierte Sozialabgaben durch die Übergangsbereich-Formel sparen ca. 62 € pro Monat gegenüber voller SV-Pflicht. Lohnsteuer ca. 32 €, Soli unter Freigrenze. Trotz geringerer Beiträge erwerben Sie volle Rentenansprüche aus dem tatsächlichen Brutto.

538,00 €2.000,00 €
Midijob-Uebergangsbereich: 538,00 € bis 2.000,00 € monatlich. Im Uebergangsbereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeitraege.

Geschaetztes Netto monatlich

965,84 €

Netto
965,84 €
SV-Beitraege (AN)
- 234,16 €
Beitragspflichtige Einnahme1.107,15 €
SV-Beitraege Arbeitnehmer234,16 €
SV-Beitraege Arbeitgeber253,80 €
Ersparnis ggue. Regulaerbeitrag19,64 €

Wie hoch ist Ihr Midijob-Brutto?

So funktioniert der Midijob-Rechner

Der Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV – umgangssprachlich Midijob – verhindert die Beitragsfalle direkt oberhalb der Minijob-Grenze. Statt sofort rund 21 % Sozialabgaben zu zahlen, steigt der Arbeitnehmer-Anteil linear vom Einstieg (ca. 11 %) bis zum vollen Satz an der Obergrenze.

Der Arbeitgeber-Anteil bleibt unverändert; profitieren tut allein der Arbeitnehmer. Seit der Reform 2022 erwerben Midijobber zudem volle Rentenanwartschaften – die Differenz finanziert der Bund über die Rentenversicherung.

Formel: das beitragspflichtige Entgelt

BE = F × 556 + (2000/(2000−556) − 556/(2000−556) × F) × (AE − 556)

Mit F = 0,6770 (28 % geteilt durch Gesamt-SV-Satz 41,4 %) und AE = Arbeitsentgelt. Bei 1.300 € beträgt das beitragspflichtige Entgelt rund 1.072 € – nur darauf zahlt der Arbeitnehmer Beiträge. Ergebnis: ca. 222 € statt 273 € SV-Abgaben.

Rechenbeispiel: 1.500 € Midijob

PositionBetrag / Monat
Bruttolohn1.500,00 €
− Lohnsteuer (StKl. I)−32,00 €
− KV (red.)−95,00 €
− PV (red.)−19,00 €
− RV (red.)−112,00 €
− AV (red.)−27,00 €
= Netto1.215,00 €

Ohne Übergangsbereich wären die SV-Abgaben rund 62 € höher – das Netto läge bei nur 1.153 €.

Was ändert sich 2026?

  • Untere Grenze: 556,01 € (parallel zur Minijob-Grenze von 556 € durch Mindestlohn-Kopplung).
  • Obere Grenze: weiterhin 2.000 € pro Monat.
  • Faktor F: 0,6770 wegen leicht angepasstem Gesamt-SV-Satz (41,4 % inkl. Zusatzbeitrag 2,9 %).
  • Volle Rentenanwartschaft: bleibt erhalten – Bundeszuschuss zur Rentenkasse gleicht die Differenz aus.
  • Mindestlohn 2026: 12,82 € pro Stunde – ab ca. 43,4 Wochenstunden überschreiten Sie die obere Midijob-Grenze.

Typische Fehler beim Midijob

  • Steuerklasse V unterschätzt. Wer in Klasse V einen Midijob hat, zahlt schon ab 138 € Lohnsteuer und verliert einen Großteil des SV-Vorteils. Tipp: bei beiden Partnern in Klasse IV wechseln.
  • Sonderzahlungen reißen die Grenze. Weihnachtsgeld kann das Brutto über 2.000 € heben. Liegt das Jahresentgelt ÷ 12 darüber, fällt der gesamte Zeitraum aus dem Übergangsbereich.
  • Mehrere Jobs. Mehrere Midijobs werden zusammengerechnet – über 2.000 € entfällt die Begünstigung.
  • Krankengeldanspruch. Anders als beim Minijob besteht voller Krankengeldanspruch nach 6 Wochen Lohnfortzahlung – wichtig für die Absicherung.
  • Familienversicherung. Übersteigt das Einkommen 535 € (2026), endet die kostenfreie Familienversicherung des Ehepartners.

Midijob vs. Minijob: ein Praxisvergleich

Beim Minijob (556 €) bleiben 556 € netto, der Beschäftigte hat aber kein eigenes Krankengeld, kein Arbeitslosengeld und nur freiwillige Rentenpunkte. Im Midijob mit 700 € brutto sind es ca. 615 € netto – 59 € mehr für 26 % höhere Arbeitszeit, dafür voller Sozialschutz und volle Rentenanwartschaft.

Wer perspektivisch Anspruch auf Krankengeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld aufbauen möchte, fährt mit einem Midijob meist besser. Ausnahme: Studierende mit Werkstudenten-Privileg (max. 20 Std./Woche im Semester) – hier sind die Beiträge ohnehin gering.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
700 € · Steuerklasse I615 € netto
1.000 € · Steuerklasse I843 € netto
1.300 € · Steuerklasse I1.060 € netto
1.500 € · Steuerklasse I1.215 € netto
1.800 € · Steuerklasse I1.420 € netto
2.000 € · Steuerklasse I1.555 € netto

Haeufige Fragen

Ein Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich – 2026 von 556,01 € bis 2.000 € brutto pro Monat. Der Arbeitnehmer-Anteil zur Sozialversicherung steigt linear mit dem Einkommen, statt sofort den vollen Beitrag von rund 21 % zu fordern. Geregelt ist das in § 20 Abs. 2 SGB IV. Trotz reduzierter Beiträge erwirbt der Beschäftigte volle Rentenansprüche.
Bei 556,01 € beträgt der AN-Anteil rund 11 %, bei 2.000 € steigt er auf den vollen Satz von etwa 21 %. Beispiel: 1.300 € brutto = ca. 215 € statt 273 € Sozialabgaben – Ersparnis ca. 58 € pro Monat. Die Formel verwendet F = 28 % ÷ Gesamt-SV-Satz. Der Arbeitgeber zahlt unverändert seinen vollen Anteil von rund 21 %.
Sie senkt das beitragspflichtige Entgelt von der unteren bis zur oberen Grenze gleitend. 2026 lautet sie sinngemäß: BE = F × 556 + (2000/(2000−556) − 556/(2000−556) × F) × (Brutto − 556). F ist 0,6770 bei einem Gesamt-SV-Satz von rund 41,4 %. Wer 1.300 € verdient, hat ein beitragspflichtiges Entgelt von rund 1.072 € – nur darauf zahlt der AN seine Beiträge.
Nein – Werkstudenten unterliegen einer eigenen Sonderregelung (Werkstudentenprivileg, § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Bis 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit fallen nur Rentenversicherungsbeiträge an, keine KV/PV/AV. Die Midijob-Regelung greift bei normalen Arbeitnehmern. Auch Auszubildende sind ausgenommen – bei ihnen gilt die volle SV-Pflicht ab dem ersten Euro.
Bei 1.500 € brutto, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, kein Kind: rund 1.215 € netto. Lohnsteuer: 32 €, Soli: 0 €, Sozialabgaben (reduziert): ca. 253 €. Ohne Midijob-Regelung wären die SV-Abgaben bei rund 315 € – Ersparnis 62 € pro Monat. Lohnsteuer wird auf das volle Brutto erhoben, nur die SV-Beiträge sind reduziert.
Ja, seit der Reform 2022 bleibt die Rentenanwartschaft auf Basis des vollen Bruttos erhalten. Die Differenz zwischen reduziertem Beitrag und tatsächlichem Verdienst gleicht der Bund über die Rentenkasse aus. Bei 1.500 € Midijob über 1 Jahr erwerben Sie Rentenpunkte aus 18.000 € statt aus dem reduzierten Beitragsentgelt. Das war vor 2022 anders – damals gab es Rentenabschläge.
Die Lohnabrechnung des Arbeitgebers und die Sozialversicherungsmeldungen. Wird die Grenze regelmäßig überschritten – etwa durch Überstunden – endet der Übergangsbereich automatisch und der volle Beitragssatz greift. Einmalige Überschreitungen (z. B. Weihnachtsgeld) sind unschädlich, sofern das Jahresgehalt geteilt durch 12 unter 2.000 € bleibt.
Der Rechner verwendet die Formel aus § 20 Abs. 2 SGB IV mit den 2026 gültigen Beitragssätzen (KV 14,6 % + Zusatzbeitrag, PV 3,6 %, RV 18,6 %, AV 2,6 %). Lohnsteuer wird nach dem BMF-Programmablaufplan 2026 ermittelt. Abweichungen zur tatsächlichen Lohnabrechnung können entstehen durch ELStAM-Daten, kassenspezifische Zusatzbeiträge und den Sachsen-Sondersatz bei der Pflegeversicherung.
Rechnerisch fast immer: Bei einem Minijob (556 €) bleiben 556 € netto, beim Midijob mit 700 € rund 615 € – also 59 € mehr für 26 % höhere Arbeitszeit. Der Sprung von 556 € auf 556,01 € löst keinen Lohnsturz mehr aus. Hinzu kommen volle Krankenversicherungsleistungen statt Familienversicherung und höhere Rentenanwartschaft.
In Steuerklasse I sind das 2026 etwa 1.290 € pro Monat – darunter keine Lohnsteuer. In Steuerklasse III liegt die Schwelle bei rund 2.490 €, in V dagegen schon ab 138 €. Daher zahlt eine verheiratete Person in Steuerklasse V auf 1.500 € Midijob deutlich mehr Lohnsteuer als ein Single in Klasse I – der Klassenwechsel auf IV/IV kann sich lohnen.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 20 SGB IV – Übergangsbereich, Minijob-Zentrale – Übergangsbereich, BMF – Programmablaufplan Lohnsteuer, GKV-Spitzenverband – Beitragssätze