Minijob-Rechner 2026
Stand April 2026Bei 556 € Minijob bleiben dem Arbeitnehmer rund 536 € netto (nach 3,6 % RV-Eigenanteil = 20 €). Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich ca. 167 € Pauschalabgaben (rund 30 %), die Stelle kostet das Unternehmen also etwa 723 €. Im Privathaushalt sinkt die AG-Belastung auf rund 14,8 %, zusätzlich sind 20 % als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar (max. 510 € pro Jahr).
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So funktioniert der Minijob-Rechner
Ein Minijob – fachlich: geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 SGB IV – ist eine Beschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 556 € im Monat (Stand 2026). Für den Arbeitnehmer ist sie weitestgehend abgabenfrei, der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale.
Der Rechner zeigt beide Sichtweisen: Was bleibt netto beim Arbeitnehmer? Und was kostet der Minijob den Arbeitgeber inklusive aller Pauschalen? Damit ist sowohl die Gehaltsplanung als auch die Personalkosten-Kalkulation auf einen Blick möglich.
Formel: AG-Pauschalen und AN-Anteil
AG-Kosten = Lohn × (1 + 0,15 + 0,13 + 0,02 + Umlagen)
AN-Netto = Lohn − Lohn × 3,6 % (RV-Eigenanteil)Beispiel gewerblich, 556 €: AG zahlt 556 € + 83 € RV + 72 € KV + 11 € LSt. + 9 € Umlagen ≈ 723 €. AN bekommt 556 € − 20 € RV-Eigenanteil = 536 €netto auf das Konto.
Rechenbeispiel: 556 € Minijob
| Position | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Bruttolohn | 556,00 € | 556,00 € |
| Rentenversicherung 15 % | −20,02 € | +83,40 € |
| Krankenversicherung 13 % | 0 € | +72,28 € |
| Pauschalsteuer 2 % | 0 € | +11,12 € |
| Umlagen U1/U2/InsO | 0 € | +8,30 € |
| Summe | 535,98 € | 731,10 € |
Im Privathaushalt sinken die AG-Pauschalen drastisch – 5 % RV, 5 % KV, 2 % LSt.
Was ändert sich 2026?
- Mindestlohn 12,82 € – die Geringfügigkeitsgrenze wird auf 556 € angehoben (130 Std. × 12,82 €).
- Maximale Arbeitszeit: 43,3 Stunden pro Woche zum Mindestlohn ohne Überschreitung der Grenze.
- Übergangsbereich: 556,01 € bis 2.000 € (Midijob-Regelung mit reduzierter SV-Pflicht).
- RV-Beitragssatz: weiterhin 18,6 %, davon 15 % AG-Pauschal und 3,6 % AN-Eigenanteil.
- Familienversicherung: Einkommensgrenze 535 € (2026) – Minijob bis 556 € passt knapp drüber, aber: Minijob-Einkommen wird besonders bewertet.
Typische Fehler beim Minijob
- Stundenzahl falsch dokumentiert. Seit 2015 gelten Aufzeichnungspflichten nach § 17 MiLoG – Verstöße führen zu Bußgeldern bis 30.000 €.
- RV-Befreiung leichtfertig. Wer auf 20 € spart, verliert volle Beitragsmonate für Wartezeit und Erwerbsminderungsschutz.
- Mehrere Minijobs. Der zweite Minijob wird mit dem ersten zusammengerechnet – die Grenze von 556 € gilt für die Summe.
- Krankheitstage. Auch im Minijob gilt Lohnfortzahlung 6 Wochen nach 4-wöchiger Beschäftigung – wird häufig vergessen.
- Übergangsbereich verpassen. Wer regelmäßig 600 € verdient, müsste eigentlich Midijobber sein – nachträgliche SV-Beitragsforderungen drohen.
Minijob im Privathaushalt: der Steuervorteil
Beschäftigen Sie eine Putzhilfe oder Gartenkraft im Privathaushalt, lohnt sich die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (Haushaltsscheck-Verfahren) doppelt: Pauschalabgaben sind nur 14,8 % statt 30 %, zusätzlich können Sie 20 % der Aufwendungen (max. 510 € pro Jahr) als haushaltsnahe Beschäftigung nach § 35a EStG von der Steuerschuld abziehen.
Beispiel: 350 € pro Monat Putzhilfe = 4.200 € pro Jahr. Pauschalabgaben ca. 622 €, Gesamtkosten 4.822 €. Steuerermäßigung 510 € maximal, effektive Mehrkosten gegenüber Schwarzarbeit also nur rund 112 € pro Jahr – mit voller Sozialversicherung der Hilfskraft.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 300 € · gewerblich · mit RV | 289 € netto |
| 450 € · gewerblich · mit RV | 434 € netto |
| 556 € · gewerblich · mit RV | 536 € netto |
| 556 € · gewerblich · RV-befreit | 556 € netto |
| 556 € · Privathaushalt · mit RV | 536 € netto |
| AG-Kosten 556 € (gewerblich) | 723 € gesamt |
Haeufige Fragen
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung, Minijob-Zentrale, § 40a EStG – Pauschalierung, GKV-Spitzenverband – Geringfügigkeitsrichtlinien