Modernisierungsrechner 2026
Stand April 2026Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Immobilien|Stand: April 2026|Quellen: §559 BGB — Mieterhöhung nach Modernisierung, Mieterbund — Modernisierung und Mieterhöhung
30.000 € Modernisierungskosten, 80 qm: Max. Erhöhung = 30.000 × 8% / 12 = 200 €/Monat. Kappung: max. 3€ × 80qm = 240€ → nicht gegriffen. Neue Miete: 800 + 200 = 1.000 €.
Umlegbare Kosten (abzgl. Förderung)25000 €
Max. Mieterhöhung/Jahr (8%)2000 €
Max. Erhöhung/Monat (§559)166.67 €
Pro qm/Monat (§559 Abs. 3a Kappung max. 3€)2.08 €/qm
Tatsächliche Erhöhung gesamt/Monat166.67 €
Neue Kaltmiete966.67 €
Erhöhung in %20.8%
Amortisation (Vermieter)150 Monate
Naechster Schritt
Sind Sie Vermieter oder Mieter?
§559 BGB Formel
Umlegbare Kosten = Modernisierungskosten − Förderung
Jahreserhöhung = Umlegbare Kosten × 8%
Monatserhöhung = Jahreserhöhung / 12
Pro qm/Monat = Monatserhöhung / Wohnfläche
Kappungsgrenze §559 Abs. 3a (seit 2019):
Max. 3 €/qm/Monat Erhöhung innerhalb 6 Jahren
Ankündigung: mind. 3 Monate schriftlich vorabBeispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 30.000€ Kosten, 80qm, 800€ Miete | +200 €/Monat (+25%) |
| 50.000€ Kosten, 60qm (Kappung) | +180 €/Monat (3€/qm) |
| 20.000€ abzgl. 8.000€ KfW | +96 €/Monat auf 12.000€ Basis |
Haeufige Fragen
§559 BGB: Vermieter darf 8% der aufgewendeten Modernisierungskosten p.a. auf Mieter umlegen. Seit 2019 (Mietrechtsanpassungsgesetz): Kappungsgrenze §559 Abs. 3a — max. 3 €/qm/Monat Erhöhung innerhalb von 6 Jahren. Wichtig: Förderungen und Zuschüsse mindern die umlagefähigen Kosten. Ankündigungspflicht: mind. 3 Monate vorher schriftlich.
Modernisierung (§555b BGB): Maßnahmen, die den Wohnwert dauerhaft verbessern. Zählt: Wärmedämmung, neue Heizung, Fensteraustausch, Aufzug, Balkon, Badmodernisierung, barrierereduzierte Umbaumaßnahmen. Nicht umlagefähig: Instandhaltung und Reparaturen (z.B. defekte Heizung ersetzen), da dies Vermieteraufgabe.
Grundsätzlich ja (§555d BGB). Ausnahmen: Härtegründe — z.B. persönliche Situation (Schwangerschaft, Alter, Krankheit), wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Mieterhöhung, besondere Umstände des Einzelfalls. Mieter muss Härteeinwand spätestens 1 Monat nach Modernisierungsankündigung schriftlich geltend machen. Sonderkündigungsrecht: innerhalb 2 Monate nach Ankündigung zum übernächsten Monatsende.
KfW-Bundesförderung: Sanierung auf Effizienzhaus-Standard (BEG), bis 75.000 € Kredit + Tilgungszuschuss. BAFA: Heizungsförderung (Wärmepumpe bis 70% Zuschuss, Gas-Hybridheizung). Bundesland-Förderungen: variieren stark. Wichtig: Förderung mindern umlagefähige Kosten nach §559 Abs. 2 BGB → weniger Mieterhöhung möglich. Förderantrag immer VOR Baubeginn stellen.
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: §559 BGB — Mieterhöhung nach Modernisierung, Mieterbund — Modernisierung und Mieterhöhung