Wohnfläche-Rechner 2026
Stand April 2026Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Immobilien|Stand: April 2026|Quellen: Wohnflächenverordnung (WoFlV)
WoFlV: Vollbereiche 100%, Balkone 50%, Dachschrägen 1â2m: 50%, Keller: 0%. Abweichung > 10% â Mietminderung mĂśglich.
Bezeichnung
Länge (m)
Breite (m)
Art
27.00 m² à 100% = 27.00 m² Wohnfläche
Bezeichnung
Länge (m)
Breite (m)
Art
14.00 m² à 100% = 14.00 m² Wohnfläche
Bezeichnung
Länge (m)
Breite (m)
Art
10.50 m² à 100% = 10.50 m² Wohnfläche
Bezeichnung
Länge (m)
Breite (m)
Art
5.00 m² à 100% = 5.00 m² Wohnfläche
Grundfläche gesamt56.50 m²
Wohnfläche (WoFlV)56.50 m²
Berechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV). Balkone: 50%, Dachschrägen <1m: 0%, 1â2m: 50%, >2m: 100%.
Naechster Schritt
Stimmt die Wohnfläche in Ihrem Mietvertrag?
WoFlV-Anrechnungsfaktoren
Vollbereiche (DeckenhÜhe ⼠2m): 100%
Dachschrägen 1m â 2m: 50%
Dachschrägen < 1m: 0%
Balkone / Terrassen: 25â50%
Keller / Abstellraum (auĂen): 0%
Treppen (> 3 Stufen): 0%Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 60m² + 10m² Balkon | Wohnfläche: 65m² (WoFlV) |
| 80m² mit Dachschräge (5m² < 2m) | Wohnfläche: 77,5m² |
| 50m² + 15m² Keller | Wohnfläche: 50m² |
Haeufige Fragen
Wohnflächenverordnung (WoFlV): Grundfläche Ă Anrechnungsfaktor. Vollbereich (DeckenhĂśhe ⼠2m): 100%. Dachschrägen 1â2m: 50%. Dachschrägen < 1m: 0%. Balkone/Terrassen: 50% (ggf. 25% oder 100% je nach Vereinbarung). Keller/Abstellräume: 0%. Treppenhaus: 0%.
Wohnfläche (WoFlV): FĂźr Wohnzwecke genutzte Fläche (inkl. Balkone anteilig, exkl. Keller). Nutzfläche (DIN 277): technischer Begriff, alle genutzten Flächen inkl. Keller, Garage. Grundfläche: Rohfläche ohne AbzĂźge. Im Mietrecht: Wohnfläche nach WoFlV maĂgeblich. Kaufvertrag: oft Wohnfläche nach WoFlV oder Architekt.
Nein: Falsche Flächenangabe â Mietminderung mĂśglich. Bei Abweichung > 10% von angegebener Wohnfläche: Mieter kann mindern (BGH). Miete proportional zur tatsächlichen Fläche. Empfehlung: Wohnfläche selbst nachmessen oder AufmaĂ beauftragen. Verjährungsfrist: 3 Jahre nach Kenntnis (RĂźckforderung Vergangenheit).
WoFlV: Balkone, Loggien, Dachgärten: in der Regel 1/4 (25%). Bei besonderer Lage: bis 1/2 (50%). Maximal: 50% der Balkonfläche. Mietvertrag kann abweichen (bis 100% vereinbar, wenn vertraglich geregelt). Tipp: Mietvertrag lesen, was vereinbart wurde. BGH: Abweichung von WoFlV mÜglich wenn klar geregelt.
Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.
Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Wohnflächenverordnung (WoFlV)