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Wohnfläche-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Immobilien|Stand: April 2026|Quellen: Wohnflächenverordnung (WoFlV)

WoFlV: Vollbereiche 100%, Balkone 50%, Dachschrägen 1–2m: 50%, Keller: 0%. Abweichung > 10% → Mietminderung möglich.

Bezeichnung
Länge (m)
Breite (m)
Art
27.00 m² × 100% = 27.00 m² Wohnfläche
Bezeichnung
Länge (m)
Breite (m)
Art
14.00 m² × 100% = 14.00 m² Wohnfläche
Bezeichnung
Länge (m)
Breite (m)
Art
10.50 m² × 100% = 10.50 m² Wohnfläche
Bezeichnung
Länge (m)
Breite (m)
Art
5.00 m² × 100% = 5.00 m² Wohnfläche
Grundfläche gesamt56.50 m²
Wohnfläche (WoFlV)56.50 m²
Berechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV). Balkone: 50%, Dachschrägen <1m: 0%, 1–2m: 50%, >2m: 100%.

Stimmt die Wohnfläche in Ihrem Mietvertrag?

WoFlV-Anrechnungsfaktoren

Vollbereiche (Deckenhöhe ≥ 2m):   100%
Dachschrägen 1m – 2m:              50%
Dachschrägen < 1m:                  0%
Balkone / Terrassen:               25–50%
Keller / Abstellraum (außen):       0%
Treppen (> 3 Stufen):               0%

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
60m² + 10m² BalkonWohnfläche: 65m² (WoFlV)
80m² mit Dachschräge (5m² < 2m)Wohnfläche: 77,5m²
50m² + 15m² KellerWohnfläche: 50m²

Haeufige Fragen

Wohnflächenverordnung (WoFlV): Grundfläche × Anrechnungsfaktor. Vollbereich (Deckenhöhe ≥ 2m): 100%. Dachschrägen 1–2m: 50%. Dachschrägen < 1m: 0%. Balkone/Terrassen: 50% (ggf. 25% oder 100% je nach Vereinbarung). Keller/Abstellräume: 0%. Treppenhaus: 0%.
Wohnfläche (WoFlV): Für Wohnzwecke genutzte Fläche (inkl. Balkone anteilig, exkl. Keller). Nutzfläche (DIN 277): technischer Begriff, alle genutzten Flächen inkl. Keller, Garage. Grundfläche: Rohfläche ohne Abzüge. Im Mietrecht: Wohnfläche nach WoFlV maßgeblich. Kaufvertrag: oft Wohnfläche nach WoFlV oder Architekt.
Nein: Falsche Flächenangabe → Mietminderung möglich. Bei Abweichung > 10% von angegebener Wohnfläche: Mieter kann mindern (BGH). Miete proportional zur tatsächlichen Fläche. Empfehlung: Wohnfläche selbst nachmessen oder Aufmaß beauftragen. Verjährungsfrist: 3 Jahre nach Kenntnis (Rückforderung Vergangenheit).
WoFlV: Balkone, Loggien, Dachgärten: in der Regel 1/4 (25%). Bei besonderer Lage: bis 1/2 (50%). Maximal: 50% der Balkonfläche. Mietvertrag kann abweichen (bis 100% vereinbar, wenn vertraglich geregelt). Tipp: Mietvertrag lesen, was vereinbart wurde. BGH: Abweichung von WoFlV mÜglich wenn klar geregelt.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Wohnflächenverordnung (WoFlV)