Pendlerpauschale-Rechner 2026
Stand April 2026Bei 30 km einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen ergeben sich 220 × (20 × 0,30 € + 10 × 0,38 €) = 2.156 € Werbungskosten. Bei 35 % Grenzsteuersatz spart das rund 755 € Einkommensteuer pro Jahr. Mit hybridem Arbeiten lässt sich die Pendlerpauschale durch die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €) ergänzen – die beiden schließen sich nur pro Tag aus.
Jaehrliche Steuerersparnis
205,45 €
Naechster Schritt
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So funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner
Die Entfernungspauschale ist eine pauschale Werbungskostenregelung für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie wird unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel gewährt – ob Pkw, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Geregelt ist sie in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Der Rechner ermittelt die jährliche Pauschale aus Entfernung und Arbeitstagen sowie die geschätzte Steuerersparnis auf Basis Ihres Grenzsteuersatzes. Berücksichtigt werden die Erhöhung auf 38 Cent ab km 21 (befristet bis Ende 2026) und die Höchstgrenze von 4.500 € bei Nicht-Pkw-Nutzung.
Formel: Pendlerpauschale
Pauschale = Tage × (min(km;20) × 0,30 € + max(km−20;0) × 0,38 €)Beispiel: 30 km × 220 Tage = 220 × (20 × 0,30 + 10 × 0,38) = 220 × 9,80 € = 2.156 €. Bei 35 % Grenzsteuersatz spart das rund 755 € Einkommensteuer pro Jahr. Höhere Strecken können sich über 4.000 € ergeben.
Rechenbeispiel: 30 km, 220 Tage
| Position | Wert |
|---|---|
| km 1–20 × 0,30 € | 6,00 €/Tag |
| km 21–30 × 0,38 € | 3,80 €/Tag |
| Summe pro Tag | 9,80 € |
| × 220 Arbeitstage | 2.156 € |
| Steuerersparnis bei 35 % | ≈ 755 € |
Übersteigt die Pauschale die Werbungskostenpauschale von 1.230 €, wirkt jeder zusätzliche Euro als Steuerminderung.
Was ändert sich 2026?
- Erhöhte Pauschale 38 ct ab km 21: gilt befristet bis 31.12.2026. Eine politische Verlängerung wird diskutiert, ist aber nicht beschlossen.
- Werbungskostenpauschale: 1.230 € (unverändert seit 2023). Wer darunter liegt, sollte zusätzliche Werbungskosten sammeln.
- Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, max. 1.260 €/Jahr – ergänzt die Pendlerpauschale für Hybridarbeit.
- Mobilitätsprämie: 14 % der Pauschale ab km 21 für Geringverdiener unterhalb des Grundfreibetrags – Antrag separat im Mantelbogen.
Typische Fehler bei der Pendlerpauschale
- Hin- und Rückfahrt addieren. Nur die einfache Strecke zählt – häufiger Fehler bei Selbstausfüllern.
- Homeoffice-Tage als Pendeltage zählen. Pro Tag entweder Pendel- oder Homeoffice-Pauschale, nie beides.
- Längste Route ansetzen. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung – Ausnahmen erfordern Nachweis.
- 4.500-€-Grenze missverstanden. Sie gilt nur für ÖPNV / Mitfahrt – Pkw-Nutzer haben keine Höchstgrenze.
- Auswärtstätigkeit übersehen. Wer keine feste erste Tätigkeitsstätte hat, rechnet besser nach Reisekostenrecht (30 ct Hin und Zurück).
Pendlerpauschale optimieren
Sammeln Sie zusätzlich zu Pendelkosten weitere Werbungskosten: Fortbildungskosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel ab 800 € netto, Berufskleidung, Bewerbungskosten und Doppelte Haushaltsführung. Schon ab Werbungskosten von rund 1.300 € pro Jahr lohnt sich die Steuererklärung – darunter greift die Werbungskostenpauschale automatisch.
Als Vielfahrer mit Pkw lohnt zusätzlich die Prüfung der echten Kosten: Bei einem Verbrauch von 7 Litern und 30 km × 220 Tagen kommen Sie auf rund 2.770 € reine Spritkosten plus Versicherung, Steuer, Wartung – die Pauschale deckt davon also nur einen Teil. Trotzdem ist sie der einzig zulässige steuerliche Ansatz.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 10 km · 220 Tage | 660 €/Jahr |
| 20 km · 220 Tage | 1.320 €/Jahr |
| 30 km · 220 Tage | 2.156 €/Jahr |
| 50 km · 220 Tage | 3.828 €/Jahr |
| 80 km · 220 Tage | 6.336 €/Jahr |
| 30 km · 150 Tage (Hybrid) | 1.470 €/Jahr |
Haeufige Fragen
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 9 EStG – Werbungskosten, BMF – Reisekostenrecht, Mobilitätsprämie – BMF, Verbraucherzentrale – Pendlerpauschale