Rechner Welt

Firmenwagen-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Firmenwagen & Mobilität|Stand: April 2026|Quellen: § 6 EStG – Bewertung Firmenwagen, BMF-Schreiben Dienstwagenbesteuerung, § 3 Nr. 46 EStG – Steuerfreies Laden, Verbraucherzentrale – Dienstwagen

Bei einem Bruttolistenpreis von 45.000 € und 20 km Pendelstrecke ergeben sich nach der 1-%-Regel 720 € geldwerter Vorteil pro Monat. Das kostet bei 36 % Grenzsteuersatz rund 260 € netto. Für ein reines Elektroauto gleichen Preises greift die 0,25-%-Regel: nur 180 € geldwerter Vorteil und ca. 65 € Steuerlast – eine Ersparnis von rund 195 € monatlich gegenüber dem Verbrenner.

10.000,00 €150.000,00 €
0 km100 km
14 %45 %

Geldwerter Vorteil monatlich

640,00 €

Privatnutzung
- 400,00 €
Fahrten Wohnung-Arbeit
- 240,00 €
Steuerbelastung/Monat
- 224,00 €
Faktor Privatnutzung1.00%
Privatnutzung/Monat400,00 €
Fahrten Wohnung-Arbeit/Monat240,00 €
Geldwerter Vorteil/Jahr7.680,00 €
Steuerbelastung/Jahr2.688,00 €

Welche Antriebsart hat Ihr (geplanter) Firmenwagen?

So funktioniert der Firmenwagen-Rechner

Wer einen Dienstwagen auch privat nutzt, hat einen geldwerten Vorteil, den das Finanzamt wie zusätzliches Einkommen behandelt. Der Rechner ermittelt diesen Vorteil nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit zwei Bestandteilen: pauschale Privatnutzung und Zuschlag für die Strecke Wohnung–erste Tätigkeitsstätte.

Drei Eingaben reichen: Bruttolistenpreis, Antriebsart und einfache Entfernung zur Arbeit. Der Rechner zeigt monatlichen geldwerten Vorteil, geschätzte Steuermehrbelastung und Jahreswert für Ihre Steuerplanung.

Formel: 1-%-Regel und Pendlerzuschlag

geldwV = BLP × Satz + BLP × 0,03 % × Entfernung in km

Der Satz beträgt 1 % für Verbrenner, 0,5 % für förderfähige Plug-in-Hybride und 0,25 % für reine Elektroautos bis 70.000 € BLP. Beispiel: 45.000 € × 1 % + 45.000 € × 0,03 % × 20 km = 450 € + 270 € = 720 € pro Monat.

Rechenbeispiel: Verbrenner vs. E-Auto

PositionVerbrennerE-Auto
Bruttolistenpreis45.000 €45.000 €
Privatnutzung450 €112,50 €
Pendlerzuschlag (20 km)270 €67,50 €
Geldwerter Vorteil720 €180 €
Steuerlast (36 %)−260 €−65 €

Differenz: 195 € pro Monat netto bzw. 2.340 € pro Jahr zugunsten des Elektrofahrzeugs.

Was ändert sich 2026?

  • Förderschwelle E-Auto: 0,25-%-Regel gilt bis 70.000 € BLP – darüber 0,5 %. Vor 2024 lag die Grenze bei 60.000 €.
  • Plug-in-Hybride: Halbierung nur mit ≥ 80 km elektrischer Reichweite oder max. 50 g/km CO2.
  • Einzelbewertung 0,002 %: Durch BMF-Schreiben 2022 dauerhaft möglich – attraktiv bei Hybridarbeit.
  • Pendlerpauschale: Ab dem 21. km gelten 38 Cent (zeitlich befristet bis 2026), als Werbungskosten gegenrechenbar.

Typische Fehler bei der Firmenwagen-Versteuerung

  • Sonderausstattung vergessen. Navi, Lederausstattung und Anhängerkupplung ab Werk gehören in den BLP – wird bei Lohnsteuerprüfungen nachgefordert.
  • Gebrauchtwagen-Marktwert ansetzen. Auch beim Jahreswagen ist der ursprüngliche BLP maßgeblich, nicht der gesunkene Marktwert.
  • Fahrtenbuch lückenhaft. Schon eine fehlende Eintragung führt zur Verwerfung – dann gilt rückwirkend die 1-%-Regel für das ganze Jahr.
  • Homeoffice ignorieren. Wer nur 6–8 Tage im Monat ins Büro fährt, spart mit der Einzelbewertung 0,002 % oft 100 € geldwerten Vorteil.
  • Hybrid-Voraussetzungen nicht prüfen. Erfüllt der Plug-in-Hybrid die Reichweite nicht, gilt die volle 1-%-Regel – 200–300 € Differenz pro Monat.

Wann lohnt sich das Fahrtenbuch?

Faustregel: Wenn der private Nutzungsanteil unter 25 % liegt – typisch bei Außendienstlern. Die Methode erfordert ein lückenloses Fahrtenbuch mit Datum, Start, Ziel, Kilometerstand, Geschäftszweck und Kunde. Elektronische Lösungen mit GPS sind anerkannt, sofern sie manipulationssicher sind.

Beispiel: BLP 50.000 €, Gesamtkosten 13.500 € pro Jahr, 18 % Privatanteil = 2.430 € geldwerter Vorteil statt 6.000 € (1 %) plus Pendlerzuschlag. Bei 36 % Grenzsteuersatz spart das rund 1.290 € Steuern pro Jahr – abzüglich Aufwand für die Dokumentation.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
BLP 35.000 € · Verbrenner · 15 km508 €/Monat gV
BLP 45.000 € · Verbrenner · 20 km720 €/Monat gV
BLP 45.000 € · Plug-in-Hybrid · 20 km360 €/Monat gV
BLP 45.000 € · E-Auto · 20 km180 €/Monat gV
BLP 60.000 € · Verbrenner · 30 km1.140 €/Monat gV
BLP 80.000 € · E-Auto · 20 km640 €/Monat gV

Haeufige Fragen

Bei der 1-%-Regel versteuern Sie monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (BLP) als geldwerten Vorteil zuzüglich 0,03 % je Entfernungskilometer für die Strecke Wohnung–Arbeit. Bei BLP 45.000 € und 20 km ergibt das 450 € + 270 € = 720 € pro Monat zusätzlich zu versteuerndes Einkommen. Für reine Elektroautos bis 70.000 € BLP gilt der Viertelsatz (0,25 %), für förderfähige Plug-in-Hybride die Halbierung (0,5 %).
Ja, wenn die private Nutzung unter etwa 25 % der Gesamtfahrleistung liegt. Beispiel: BLP 50.000 €, Gesamtkosten 12.000 € pro Jahr, 20 % privat = 2.400 € geldwerter Vorteil – statt 6.000 € (1 %) plus Pendlerzuschlag. Voraussetzung ist ein lückenloses, zeitnah geführtes Fahrtenbuch nach § 8 Abs. 2 EStG mit Datum, Kilometerstand, Reiseziel, Anlass und Geschäftspartner. Elektronische Fahrtenbücher sind anerkannt, wenn sie nicht nachträglich änderbar sind.
Reine Elektroautos mit BLP bis 70.000 € werden mit nur 0,25 % statt 1 % versteuert (Viertelung gilt bis Ende 2030). Über 70.000 € gilt 0,5 % (Halbierung). Plug-in-Hybride bekommen die 0,5-%-Regel nur, wenn sie mindestens 80 km elektrische Reichweite haben oder höchstens 50 g/km CO2 emittieren. Bei 45.000 € BLP zahlt der Mitarbeiter beim E-Auto rund 112,50 € statt 450 € geldwerten Vorteil – das spart bei 30 % Grenzsteuersatz ca. 100 € netto pro Monat.
Der geldwerte Vorteil erhöht das zu versteuernde Einkommen, also fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an – grob 35–45 % vom Vorteil. Beispiel BLP 45.000 €, 20 km Pendelstrecke, Steuerklasse I, 36 % Grenzbelastung: 720 € × 36 % ≈ 260 € weniger Netto pro Monat. Dafür entfallen Kaufpreis, Versicherung, Steuer, Wartung, Reifen und meist Kraftstoff – realistisch 600–900 € Sachwert. Unterm Strich bleibt ein Vorteil von 300–600 € pro Monat, abhängig von Fahrzeugklasse und Privatfahrleistung.
Der BLP ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung – inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer, ohne Überführung. Rabatte mindern den BLP nicht. Bei Gebrauchtwagen wird ebenfalls der ursprüngliche BLP angesetzt, nicht der aktuelle Marktwert. Eine nachträglich eingebaute Anhängerkupplung erhöht den BLP nicht – Werkseinbau dagegen schon. Auf 100 € abrunden ist erlaubt (R 8.1 Abs. 9 LStR).
Ja. Statt der pauschalen 0,03 % je Kilometer und Monat können Sie die tatsächlichen Fahrten Wohnung–Arbeit mit 0,002 % je Kilometer und Fahrt ansetzen (BMF-Schreiben vom 03.03.2022). Das lohnt sich, wenn Sie weniger als 15 Tage pro Monat ins Büro fahren – typisch bei Homeoffice. Bei 8 Bürotagen, 20 km, BLP 45.000 € sind das 144 € statt 270 € geldwerter Vorteil. Voraussetzung: kalendermonatlicher Nachweis und einheitliche Anwendung im Jahr.
Bei Anwendung der 1-%-Regel sind Kraftstoff- und Energiekosten bereits abgegolten – Tankkarte oder Aufladen am Arbeitsplatz lösen keinen zusätzlichen geldwerten Vorteil aus. Für Elektrofahrzeuge gilt zudem § 3 Nr. 46 EStG: das Laden im Betrieb sowie an einer überlassenen Wallbox zu Hause ist steuerfrei. Eine vom Arbeitgeber bezahlte private Wallbox lässt sich über § 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG mit 25 % pauschal versteuern.
Der Rechner ermittelt den geldwerten Vorteil exakt nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (1-%-Regel und Pendlerzuschlag) sowie den Sätzen 0,25 % bzw. 0,5 % für E- und Hybridfahrzeuge. Die Steuerwirkung wird auf Basis Ihres individuellen Grenzsteuersatzes geschätzt – die exakte Lohnsteuer richtet sich nach Steuerklasse, Bundesland und BBG. Für eine punktgenaue Lohnabrechnung kombinieren Sie das Ergebnis mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Ja. Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten mindern den BLP für die 1-%-Regel anteilig im Jahr der Zahlung und in Folgejahren bis zur vollen Verrechnung (BFH VI R 49/14). Pauschale monatliche Nutzungsentgelte (z. B. 100 €) reduzieren den geldwerten Vorteil 1:1, aber nicht unter Null. Auch von Ihnen privat getragene Kosten wie Kraftstoff im Urlaub sind anrechenbar – Belege aufbewahren.
Faustregel: Ein Firmenwagen lohnt sich, wenn der Sachwert (Kaufpreis ÷ 60 Monate + Betrieb) höher ist als die Netto-Mehrbelastung durch den geldwerten Vorteil. Bei BLP 45.000 € (Sachwert ca. 750 €/Monat) und 260 € Steuerlast bleiben 490 € Vorteil – entspricht etwa 850 € Brutto-Gehaltserhöhung. Bei E-Autos verschiebt sich die Rechnung deutlich zugunsten des Firmenwagens, weil die 0,25-%-Regel sehr günstig ist.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 6 EStG – Bewertung Firmenwagen, BMF-Schreiben Dienstwagenbesteuerung, § 3 Nr. 46 EStG – Steuerfreies Laden, Verbraucherzentrale – Dienstwagen