Rechner Welt

FrĂŒhrenten-Rechner 2026

Stand April 2026

Wer mit 63 statt 67 in Rente geht, verliert lebenslang 14,4 % seiner Rente (48 Monate × 0,3 %). Bei einer regulĂ€ren Bruttorente von 1.500 € sind das 216 € weniger pro Monat – ĂŒber 20 Rentenjahre rund 51.840 €. Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI: rund 33.800 € fĂŒr volle Kompensation, davon nach Steuervorteil (42 % Spitzensatz) effektiv rund 19.600 €. Break-even des Ausgleichs nach 9–11 Rentenjahren.

200,00 €4.000,00 €
58 Jahre67 Jahre
65 Jahre67 Jahre

Rente mit Abschlag

1.284,00 €

Rente netto
1.284,00 €
Kuerzung
- 216,00 €
Monate vorzeitig48 Monate
Abschlag pro Monat0.3 %
Abschlag gesamt14.4 %
Monatliche Kuerzung- 216,00 €

Hinweis:

Abschlag von 0,3 % pro Monat, maximal 14,4 % (48 Monate). Der Abschlag gilt dauerhaft.

Wann möchten Sie in Rente gehen?

So funktioniert der FrĂŒhrenten-Rechner

Der Rechner ermittelt Ihre Bruttorente bei vorzeitigem Renteneintrittnach der Formel des § 64 SGB VI mit Abschlag aus dem Zugangsfaktor (§ 77 SGB VI). Eingaben: aktuelle Beitragsjahre, Bruttoeinkommen und gewĂŒnschter Rentenbeginn. Ausgabe: Bruttorente bei FrĂŒhrente, Regelaltersrente und der lebenslange Verlust in Euro.

BerĂŒcksichtigt werden alle gĂ€ngigen Wege: Standard-FrĂŒhrente nach 35 Beitragsjahren (mit Abschlag), abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren (Altersgrenze 63–65 je Geburtsjahr) und Schwerbehindertenrente ab GdB 50.

Formel: Zugangsfaktor und Abschlag

Zugangsfaktor = 1 − (Monate vor Regelalter × 0,003) Abschlag = 1 − Zugangsfaktor   (max. 14,4 % bei 48 Monaten) FrĂŒhrente = EP × Zugangsfaktor × 1,0 × aktueller Rentenwert

Beispiel: Regelaltersgrenze 67, Renteneintritt 63 = 48 Monate frĂŒher. Zugangsfaktor 1 − (48 × 0,003) = 0,856 → Abschlag 14,4 %. Bei 40 EP × 0,856 × 40,79 € = 1.396 € Bruttorente statt 1.632 € bei Regelaltersgrenze. Differenz lebenslang: 236 € pro Monat = 56.640 € auf 20 Jahre.

Rechenbeispiel: Renteneintritt mit 63

PositionWert
Bisherige Entgeltpunkte40,00
Regelaltersgrenze67 Jahre
Geplanter Rentenbeginn63 Jahre (48 Monate frĂŒher)
Zugangsfaktor0,856
Aktueller Rentenwert40,79 €
= Bruttorente FrĂŒhrente1.396,40 €
Vergleich Regelaltersrente1.631,60 €
= Verlust pro Monat−235,20 €

Was Àndert sich 2026?

  • Aktueller Rentenwert: 40,79 € pro EP (Anpassung 1. Juli 2026).
  • Hinzuverdienst: Seit 2023 unbegrenzt erlaubt – Sie können neben FrĂŒhrente Vollzeit weiterarbeiten ohne RentenkĂŒrzung.
  • Altersgrenze „Rente mit 63“: Jahrgang 1962 → 64,8; Jahrgang 1963 → 64,9; Jahrgang ab 1964 → 65,0 abschlagsfrei (mit 45 Beitragsjahren).
  • Ausgleichszahlung § 187a SGB VI: Voll absetzbar als Sonderausgabe nach § 10 EStG (RĂŒrup-Höchstbetrag 27.566 €).
  • Regelaltersgrenze: 67 Jahre fĂŒr alle JahrgĂ€nge ab 1964 – diskutierte weitere Anhebung bis April 2026 nicht beschlossen.

Ausgleichszahlung – AbschlĂ€ge kompensieren

Ab dem 50. Geburtstag können Sie Sonderzahlungen leisten, die exakt die FrĂŒhrentenabschlĂ€ge ausgleichen (§ 187a SGB VI). Pro Entgeltpunkt zahlen Sie 2026 rund 8.450 € (BBG × 18,6 % Ă· Durchschnittsentgelt). Bei 14,4 % Abschlag auf 40 EP brauchen Sie rund 4 EP Ausgleich = 33.800 €. Steuerlich abziehbar zu 100 % – bei 42 % Steuersatz effektiv nur 19.600 €.

Vorteil: Die zusĂ€tzlichen EP wirken wie regulĂ€re Beitragspunkte, also auch auf Hinterbliebenenrente. Break-even nach Steuervorteil typisch nach 9–11 Rentenjahren. Sinnvoll bei (1) Erbe oder Bonus, (2) hohem aktuellen Steuersatz und (3) guter Gesundheit / hoher Lebenserwartung.

Typische Fehler bei der FrĂŒhrente

  • AbschlĂ€ge unterschĂ€tzen. 14,4 % klingen wenig – auf 20 Jahre summiert sich das zu rund 50.000 € fehlender Rente bei Standardverdienern.
  • Anrechnungszeiten falsch zĂ€hlen. ALG-II zĂ€hlt NICHT zu den 45 Beitragsjahren fĂŒr die abschlagsfreie Rente – ALG-I hingegen schon (max. 24 Monate).
  • KVdR-Vorversicherung fehlt. 90 % der zweiten ErwerbshĂ€lfte mĂŒssen in gesetzlicher KV gewesen sein – sonst freiwillige KV mit höheren BeitrĂ€gen.
  • Arbeitslosengeld-BrĂŒcke ĂŒbersehen. Wer mit 61 entlassen wird, kann bis 63 ALG-I beziehen (24 Monate) und dann nahtlos in die FrĂŒhrente wechseln.
  • Steuer im Alter ignorieren. Bei 84 % Besteuerungsanteil und zusĂ€tzlichen Renten/ErtrĂ€gen kann durchaus 15–20 % Steuer anfallen.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
Rente mit 63 (4 J frĂŒher)−14,4 % = −216 €
Rente mit 64 (3 J frĂŒher)−10,8 % = −162 €
Rente mit 65 (2 J frĂŒher)−7,2 % = −108 €
Rente mit 66 (1 J frĂŒher)−3,6 % = −54 €
Regelaltersrente mit 671.500 € (Basis)
Aufschub bis 70 (+18 %)+270 € = 1.770 €

Haeufige Fragen

Drei Wege nach SGB VI: (1) Altersrente fĂŒr langjĂ€hrig Versicherte ab 63 Jahren (35 Beitragsjahre) – mit Abschlag von 0,3 % pro Monat vor Regelaltersgrenze. (2) Altersrente fĂŒr besonders langjĂ€hrig Versicherte ab 63–65 (45 Beitragsjahre) – ohne Abschlag, Altersgrenze gestaffelt nach Geburtsjahr. (3) Altersrente fĂŒr schwerbehinderte Menschen (GdB ≄ 50) ab 62 mit Abschlag oder ab 65 ohne Abschlag. RegulĂ€re Regelaltersgrenze: 67 Jahre (Jahrgang ab 1964).
Pro Monat vor der Regelaltersgrenze gelten 0,3 % Abschlag (§ 77 SGB VI), maximal 14,4 % bei vier Jahren frĂŒher (48 × 0,3 %). Ein Jahr frĂŒher = 3,6 % weniger Rente, zwei Jahre = 7,2 %, drei Jahre = 10,8 %, vier Jahre = 14,4 %. Der Abschlag wirkt lebenslang und auch auf spĂ€tere Hinterbliebenenrenten. Bei einer Standardrente von 1.500 € bedeuten 14,4 % einen Verlust von 216 € pro Monat – ĂŒber 20 Rentenjahre rund 51.840 €.
Bei Regelaltersgrenze 67 ergeben sich fĂŒr den Renteneintritt mit 63: 48 Monate × 0,3 % = 14,4 % Abschlag. Wer mit 64 in Rente geht: 36 × 0,3 % = 10,8 %. Mit 65: 24 × 0,3 % = 7,2 %. Mit 66: 12 × 0,3 % = 3,6 %. Hinzu kommt: Vier Jahre weniger Beitragsjahre = vier weniger Entgeltpunkte. Bei Durchschnittsverdienst entspricht das zusĂ€tzlich 4 × 40,79 € = 163 € weniger Rente. Gesamtverlust bei Rente mit 63 statt 67 fĂŒr einen Durchschnittsverdiener: rund 380 € pro Monat.
Nur die „Altersrente fĂŒr besonders langjĂ€hrig Versicherte“ (umgangssprachlich „Rente mit 63“ nach § 38 SGB VI) ermöglicht abschlagsfreien Renteneintritt. Voraussetzung: 45 Beitragsjahre. Aber: Die Altersgrenze steigt seit 2014 schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Geburtsjahrgang 1953: ab 63. Jahrgang 1964 und spĂ€ter: ab 65 Jahre abschlagsfrei. Anrechnungszeiten wie Schule oder Studium zĂ€hlen NICHT zu den 45 Jahren – Krankheit, Pflege und kurze Arbeitslosigkeit aber schon.
Ja, durch Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI. Ab dem 50. Geburtstag können Sie freiwillige BeitrĂ€ge zahlen, die exakt die AbschlĂ€ge kompensieren. Beispiel: 14,4 % Abschlag = 14,4 % der Rente lebenslang. DafĂŒr kostet ein Entgeltpunkt 2026 rund 8.450 € – wer 4 EP nachkaufen muss, zahlt rund 33.800 €. Vorteil: BetrĂ€ge sind als Sonderausgaben zu 100 % steuerlich absetzbar (RĂŒrup-Höchstbetrag). Bei Spitzensteuer 42 % effektive Kosten rund 19.600 €.
Die Flexirente (eingefĂŒhrt 2017) ermöglicht Teilrente und unbegrenzten Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente. Sie können beispielsweise mit 63 eine 50-%-Rente beziehen und nebenher voll weiterarbeiten – die hinzuverdienten BeitrĂ€ge erhöhen die spĂ€tere Vollrente. Seit 1. Januar 2023 gibt es bei der vorgezogenen Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr (vorher 6.300 € / Jahr).
Mathematisch: Der Break-even liegt bei rund 13–15 Jahren Rentenbezug. Wer mit 63 statt 67 geht und 14,4 % weniger Rente bekommt, bezieht 4 Jahre lĂ€nger. Das gesammelte „Mehr“ wird durch das lebenslange „Weniger“ erst nach rund 80–82 Lebensjahren ausgeglichen. Statistisch werden MĂ€nner 78 Jahre alt (Frauen 83), also lohnt es sich fĂŒr MĂ€nner eher, fĂŒr Frauen seltener. LebensqualitĂ€t und Gesundheit zĂ€hlen aber oft mehr als die reine Mathematik.
Der Rechner verwendet die offizielle Formel des § 64 SGB VI mit Abschlag nach § 77 SGB VI. Eingaben: bisherige Beitragsjahre, durchschnittliches Bruttoeinkommen, gewĂŒnschter Rentenbeginn. Daraus berechnen wir Entgeltpunkte (inkl. fehlender Beitragsjahre), Zugangsfaktor (1 − Monate × 0,003) und Bruttorente (× aktueller Rentenwert 40,79 €). Vergleichswert: Rente bei Regelaltersgrenze ohne Abschlag.
EingefĂŒhrt 2014 nach § 38 SGB VI fĂŒr Versicherte mit 45 Beitragsjahren. AnrechnungsfĂ€hig: PflichtbeitrĂ€ge, geringfĂŒgige BeschĂ€ftigung, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, kurze Arbeitslosigkeit (max. 24 Monate, nicht ALG-II). Die ursprĂŒngliche Altersgrenze 63 steigt seit 2016 monatlich an: Jahrgang 1953 → 63, Jahrgang 1959 → 64, Jahrgang 1964 → 65. Mit der Anhebung gleicht sich die „Rente mit 63“ also faktisch der Regelaltersgrenze 65 (fĂŒr 45 Beitragsjahre) bzw. 67 an.
Wer den Rentenbeginn nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufschiebt, erhĂ€lt 0,5 % Zuschlag pro Monat (§ 77 SGB VI). Ein Jahr spĂ€ter = 6 % mehr Rente, drei Jahre = 18 %. Plus zusĂ€tzliche Entgeltpunkte aus weiterem Erwerbseinkommen. Steuerlich attraktiv, weil Rentenfreibetrag noch nicht „verbraucht“ ist. Lohnt sich vor allem fĂŒr Gesunde mit Spaß am Beruf und niedriger Lebenserwartung im Alter (paradox: wer lĂ€nger lebt, profitiert weniger vom Aufschub als vom „Mehr“ aus den Bonusjahren).

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 36 SGB VI – Altersrente fĂŒr langjĂ€hrig Versicherte, § 38 SGB VI – Altersrente fĂŒr besonders langjĂ€hrig Versicherte, § 77 SGB VI – Zugangsfaktor, DRV – FrĂŒhrente und AbschlĂ€ge