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Rentenpunkte-Rechner 2026

Stand April 2026

Bei einem Bruttojahreseinkommen von 50.493 € (Durchschnittsentgelt 2026) erhalten Sie genau 1,0 Entgeltpunkte pro Jahr. Über 45 Beitragsjahre summiert sich das zu 45 EP – multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 € ergibt eine Bruttorente von 1.835,55 € pro Monat. Maximal sind rund 2,008 EP pro Jahr möglich (Beitragsbemessungsgrenze 8.450 € / Monat West).

15.000,00 €120.000,00 €
1 Jahre50 Jahre
Durchschnittsentgelt 2026: 51.944,00 € / Jahr. Wer genau diesen Betrag verdient, erhaelt 1,0 Entgeltpunkte pro Jahr.

Entgeltpunkte (gesamt)

30,32

Eigene EP
30,32 €
Eckrentner (45 EP)
- 45,00 €
EP pro Jahr0.8663
EP gesamt (35 Jahre)30,32
Akt. Rentenwert42,52 €
Monatsrente (geschaetzt)1.289,25 €
Eckrente (45 EP)1.913,40 €

Wie viele Entgeltpunkte haben Sie schon?

So funktioniert der Rentenpunkte-Rechner

Der Rechner ermittelt Ihre Entgeltpunkte nach der offiziellen Formel des § 70 SGB VI. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr mit Durchschnittsverdienst – 2026 sind das 50.493 € brutto. Wer mehr verdient, erhält mehr Punkte; wer weniger verdient, entsprechend weniger.

Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (2026: 40,79 € pro Punkt) ergibt sich Ihre voraussichtliche Bruttorente. Die Tabelle in der Renteninformation der DRV nutzt exakt dieselbe Logik.

Formel fĂĽr Entgeltpunkte

EP / Jahr = Bruttojahreseinkommen Ă· Durchschnittsentgelt Bruttorente / Monat = Summe aller EP Ă— aktueller Rentenwert

Rechenbeispiel: 60.000 € Brutto ÷ 50.493 € = 1,188 EP pro Jahr. Über 40 Beitragsjahre summiert: 40 × 1,188 = 47,53 EP. Bruttorente: 47,53 × 40,79 € = 1.938,90 € / Monat. Mit 3 Kindern (alle nach 1992) zusätzlich +9 EP = 56,53 EP × 40,79 € = 2.305,86 €.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026

  • BBG West: 8.450 € / Monat = 101.400 € / Jahr → max. 2,008 EP / Jahr
  • BBG Ost: 8.300 € / Monat = 99.600 € / Jahr → max. 1,973 EP / Jahr
  • Beitragssatz: 18,6 % paritätisch (9,3 % Arbeitnehmer + 9,3 % Arbeitgeber)
  • Höchstbeitrag freiwillig: 1.572,30 € / Monat (BBG Ă— 18,6 %)
  • Mindestbeitrag freiwillig: 103,42 € / Monat (Bezugsgröße Ă— 18,6 % Ă· 12)

MĂĽtterrente und Kindererziehungszeiten

Pro Kind werden Entgeltpunkte gutgeschrieben – gestaffelt nach Geburtsjahr:

Geburtsjahr KindEP pro KindBruttorente / Monat
vor 1992 (Mütterrente II)2,5 EP101,98 €
ab 1992 (volle KEZ)3,0 EP122,37 €

Berücksichtigung erfolgt nur, wenn ein Antrag vorliegt – bei Anträgen mit Verspätung gibt es maximal vier Jahre rückwirkend Auszahlung. Die Mütterrente ist kombinierbar mit eigenen Beitragszeiten, jedoch maximal bis zur BBG-Grenze.

Punkte nachkaufen – wann sich das lohnt

  • Freiwillige Beiträge (§ 7 SGB VI): Möglich fĂĽr Selbständige, Hausfrauen, Studenten ab 16. Bei Höchstbeitrag (1.572,30 € / Monat Ă— 12) erhalten Sie pro Jahr rund 2,008 EP – Kostenpunkt fĂĽr 1 EP rund 8.450 €.
  • Ausgleichszahlung FrĂĽhrente (§ 187a SGB VI): Ab 50. Lebensjahr. Wer mit 63 statt 67 in Rente will und 14,4 % Abschlag vermeiden möchte, kann rechnerisch genau diese Punkte nachkaufen.
  • Steuerlich: Seit 2023 100 % Sonderausgabenabzug bis Höchstbetrag (2026: 27.566 € ledig / 55.132 € Ehepaare). Bei Spitzensteuersatz 42 % spart 10.000 € Beitrag rund 4.200 € Steuer.
  • Break-even: Typisch 17–18 Rentenjahre brutto, mit Steuervorteil schon nach 9–12 Jahren. Frauen profitieren stärker (höhere Lebenserwartung).

Typische Fehler bei Entgeltpunkten

  • BBG-Kappung ĂĽbersehen. Wer 200.000 € verdient, bekommt nicht 4 EP, sondern maximal rund 2 EP – der Rest ist beitrags- und punktefrei.
  • MĂĽtterrente nicht beantragt. Bis zu 9 EP (3 Kinder vor 1992) = rund 367 € Rente / Monat – wer den Antrag vergisst, lässt das liegen.
  • Minijob-Punkte unterschätzen. Aus einem 556-€-Minijob mit voller RV-Beitragspflicht (3,6 % AN) entstehen rund 0,11 EP pro Jahr.
  • Pflegezeiten nicht melden. Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 2 bringt bis zu 0,5 EP / Jahr – die Pflegekasse meldet automatisch, prĂĽfen Sie aber den Rentenverlauf.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
30.000 € Brutto/Jahr0,594 EP
40.000 € Brutto/Jahr0,792 EP
50.493 € Brutto/Jahr (Durchschnitt)1,000 EP
70.000 € Brutto/Jahr1,386 EP
90.000 € Brutto/Jahr1,783 EP
101.400 € (BBG West)2,008 EP (Max)

Haeufige Fragen

Entgeltpunkte (offizieller Begriff in § 63 SGB VI, umgangssprachlich „Rentenpunkte“) sind die Recheneinheit der gesetzlichen Rentenversicherung. Pro Kalenderjahr ergibt sich Ihr Punktwert aus Ihrem versicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommen geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Wer 2026 genau 50.493 € brutto verdient (vorläufiges Durchschnittsentgelt), bekommt 1,0 Entgeltpunkte – das entspricht einer späteren Bruttorente von 40,79 € pro Monat.
Die Formel lautet: Eigenes Bruttojahreseinkommen ÷ Durchschnittsentgelt = Entgeltpunkte / Jahr. Beispiele für 2026 (Durchschnittsentgelt 50.493 €): 30.000 € → 0,594 EP, 50.493 € → 1,000 EP, 70.000 € → 1,386 EP, 101.400 € (Beitragsbemessungsgrenze West) → 2,008 EP. Mehr als die BBG-Grenze ist nicht möglich – Einkommen darüber ist beitragsfrei und punktefrei.
Ein Entgeltpunkt entspricht 2026 dem aktuellen Rentenwert von 40,79 € Bruttorente pro Monat (bundeseinheitlich seit 1. Juli 2024). Auf 25 Rentenjahre hochgerechnet entsprechen 40,79 € × 12 × 25 = 12.237 € lebenslange Bruttorente pro Punkt. Nach Abzug von Krankenkasse und Pflege (rund 11 %) und ggf. Steuer bleiben rund 9.700 € netto je Punkt.
1.500 € ÷ 40,79 € = 36,8 Entgeltpunkte. Bei einem Durchschnittsverdienst entspricht das knapp 37 Beitragsjahren. Wer dauerhaft 80 % des Durchschnitts verdient, braucht 46 Jahre. Wer 120 % verdient, schafft die 1.500 € schon nach rund 31 Jahren. Für die durchschnittliche Männerrente (rund 1.190 €) reichen rund 29,2 Punkte.
Ja, über zwei Wege: (1) Freiwillige Beiträge nach § 7 SGB VI – möglich für alle ab 16 Jahren, monatlich zwischen 103,42 € (Mindestbeitrag) und 1.572,30 € (Höchstbeitrag, BBG × 18,6 %). (2) Ausgleichszahlungen für Frührentenabschläge nach § 187a SGB VI ab dem 50. Lebensjahr – steuerlich als Vorsorgeaufwand abziehbar. Beide Wege bringen lebenslang höhere Rente, der Break-even liegt typisch bei 9–12 Rentenjahren.
Für jedes Kind ab Geburtsjahr 1992 werden 3,0 Entgeltpunkte gutgeschrieben (3 Jahre Kindererziehungszeit × 1,0 EP), für Kinder vor 1992 sind es 2,5 EP (Mütterrente II). Das entspricht rund 122 € bzw. 102 € Rente pro Monat lebenslang – pro Kind. Drei Kinder vor 1992 = 7,5 EP = rund 306 € Rente / Monat. Anrechnung erfolgt für den Elternteil, der überwiegend erzieht.
Nur sehr begrenzt. Schul- und Hochschulzeiten ab dem 17. Geburtstag zählen seit 2005 nicht mehr als beitragsfreie Anrechnungszeit für die Rentenberechnung – sondern nur noch für die Wartezeit auf bestimmte Rentenarten. Wer studiert hat, kann die fehlenden Punkte über freiwillige Beiträge nachzahlen (§ 7 SGB VI), idealerweise in den ersten 10 Jahren nach Studienabschluss.
In den meisten Fällen ja. Ein Entgeltpunkt kostet 2026 rund 8.450 € (BBG × 18,6 % ÷ 1,0 EP). Dafür erhalten Sie 40,79 € lebenslange Bruttorente / Monat = 489 € / Jahr. Brutto-Rendite: 489 ÷ 8.450 = 5,8 % p.a. – steigt jährlich mit der Rentenanpassung. Break-even nach 17–18 Rentenjahren. Steuerlich abziehbar zu 100 % seit 2023, Auszahlung mit 84 % steuerpflichtig.
Der Rechner verwendet die offizielle Formel des § 70 SGB VI mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 (50.493 €) und dem aktuellen Rentenwert (40,79 €). Berücksichtigt werden BBG-Kappung, Mindest- und Höchstbeiträge sowie Mütterrente und Kindererziehungszeiten. Die Hochrechnung künftiger Jahre erfolgt mit angenommener Lohnsteigerung von 2,5 % p.a. Die DRV-Renteninformation bleibt verbindlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) deckelt sowohl die Beiträge als auch die erworbenen Punkte. 2026 liegt sie bei 8.450 € / Monat (West) bzw. 8.300 € (Ost). Wer 10.000 € verdient, zahlt Beiträge nur auf 8.450 € und erhält maximal rund 2,008 Entgeltpunkte pro Jahr (BBG × 12 ÷ Durchschnittsentgelt). Die restlichen 1.550 € sind beitrags- und punktefrei – ein Vorteil für Top-Verdiener.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 63 SGB VI – Grundsätze (Entgeltpunkte), § 70 SGB VI – Entgeltpunkte für Beitragszeiten, DRV – Aktuelle Werte und Rechengrößen, BMAS – Sozialversicherungsrechengrößen 2026