Rentenpunkte-Rechner 2026
Stand April 2026Bei einem Bruttojahreseinkommen von 50.493 € (Durchschnittsentgelt 2026) erhalten Sie genau 1,0 Entgeltpunkte pro Jahr. Über 45 Beitragsjahre summiert sich das zu 45 EP – multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 € ergibt eine Bruttorente von 1.835,55 € pro Monat. Maximal sind rund 2,008 EP pro Jahr möglich (Beitragsbemessungsgrenze 8.450 € / Monat West).
Entgeltpunkte (gesamt)
30,32
Naechster Schritt
Wie viele Entgeltpunkte haben Sie schon?
So funktioniert der Rentenpunkte-Rechner
Der Rechner ermittelt Ihre Entgeltpunkte nach der offiziellen Formel des § 70 SGB VI. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr mit Durchschnittsverdienst – 2026 sind das 50.493 € brutto. Wer mehr verdient, erhält mehr Punkte; wer weniger verdient, entsprechend weniger.
Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (2026: 40,79 € pro Punkt) ergibt sich Ihre voraussichtliche Bruttorente. Die Tabelle in der Renteninformation der DRV nutzt exakt dieselbe Logik.
Formel fĂĽr Entgeltpunkte
EP / Jahr = Bruttojahreseinkommen ÷ Durchschnittsentgelt Bruttorente / Monat = Summe aller EP × aktueller RentenwertRechenbeispiel: 60.000 € Brutto ÷ 50.493 € = 1,188 EP pro Jahr. Über 40 Beitragsjahre summiert: 40 × 1,188 = 47,53 EP. Bruttorente: 47,53 × 40,79 € = 1.938,90 € / Monat. Mit 3 Kindern (alle nach 1992) zusätzlich +9 EP = 56,53 EP × 40,79 € = 2.305,86 €.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026
- BBG West: 8.450 € / Monat = 101.400 € / Jahr → max. 2,008 EP / Jahr
- BBG Ost: 8.300 € / Monat = 99.600 € / Jahr → max. 1,973 EP / Jahr
- Beitragssatz: 18,6 % paritätisch (9,3 % Arbeitnehmer + 9,3 % Arbeitgeber)
- Höchstbeitrag freiwillig: 1.572,30 € / Monat (BBG × 18,6 %)
- Mindestbeitrag freiwillig: 103,42 € / Monat (Bezugsgröße × 18,6 % ÷ 12)
MĂĽtterrente und Kindererziehungszeiten
Pro Kind werden Entgeltpunkte gutgeschrieben – gestaffelt nach Geburtsjahr:
| Geburtsjahr Kind | EP pro Kind | Bruttorente / Monat |
|---|---|---|
| vor 1992 (Mütterrente II) | 2,5 EP | 101,98 € |
| ab 1992 (volle KEZ) | 3,0 EP | 122,37 € |
Berücksichtigung erfolgt nur, wenn ein Antrag vorliegt – bei Anträgen mit Verspätung gibt es maximal vier Jahre rückwirkend Auszahlung. Die Mütterrente ist kombinierbar mit eigenen Beitragszeiten, jedoch maximal bis zur BBG-Grenze.
Punkte nachkaufen – wann sich das lohnt
- Freiwillige Beiträge (§ 7 SGB VI): Möglich für Selbständige, Hausfrauen, Studenten ab 16. Bei Höchstbeitrag (1.572,30 € / Monat × 12) erhalten Sie pro Jahr rund 2,008 EP – Kostenpunkt für 1 EP rund 8.450 €.
- Ausgleichszahlung Frührente (§ 187a SGB VI): Ab 50. Lebensjahr. Wer mit 63 statt 67 in Rente will und 14,4 % Abschlag vermeiden möchte, kann rechnerisch genau diese Punkte nachkaufen.
- Steuerlich: Seit 2023 100 % Sonderausgabenabzug bis Höchstbetrag (2026: 27.566 € ledig / 55.132 € Ehepaare). Bei Spitzensteuersatz 42 % spart 10.000 € Beitrag rund 4.200 € Steuer.
- Break-even: Typisch 17–18 Rentenjahre brutto, mit Steuervorteil schon nach 9–12 Jahren. Frauen profitieren stärker (höhere Lebenserwartung).
Typische Fehler bei Entgeltpunkten
- BBG-Kappung übersehen. Wer 200.000 € verdient, bekommt nicht 4 EP, sondern maximal rund 2 EP – der Rest ist beitrags- und punktefrei.
- Mütterrente nicht beantragt. Bis zu 9 EP (3 Kinder vor 1992) = rund 367 € Rente / Monat – wer den Antrag vergisst, lässt das liegen.
- Minijob-Punkte unterschätzen. Aus einem 556-€-Minijob mit voller RV-Beitragspflicht (3,6 % AN) entstehen rund 0,11 EP pro Jahr.
- Pflegezeiten nicht melden. Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 2 bringt bis zu 0,5 EP / Jahr – die Pflegekasse meldet automatisch, prüfen Sie aber den Rentenverlauf.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 30.000 € Brutto/Jahr | 0,594 EP |
| 40.000 € Brutto/Jahr | 0,792 EP |
| 50.493 € Brutto/Jahr (Durchschnitt) | 1,000 EP |
| 70.000 € Brutto/Jahr | 1,386 EP |
| 90.000 € Brutto/Jahr | 1,783 EP |
| 101.400 € (BBG West) | 2,008 EP (Max) |
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 63 SGB VI – Grundsätze (Entgeltpunkte), § 70 SGB VI – Entgeltpunkte für Beitragszeiten, DRV – Aktuelle Werte und Rechengrößen, BMAS – Sozialversicherungsrechengrößen 2026