Hausgeld-Rechner 2026
Stand April 2026Eine 80-m²-Eigentumswohnung kostet 2026 durchschnittlich 360–440 € Hausgeld pro Monat (4,50–5,50 €/m²). Davon entfallen ca. 270 € auf umlagefähige Betriebskosten, 60 € auf Verwalterhonorar und 100 € auf die Instandhaltungsrücklage (Faustregel 1,25 €/m² · Monat). Bei Aufzug, Tiefgarage und Concierge können bis zu 7 €/m² fällig werden. Der umlagefähige Anteil (BetrKV) kann bei Vermietung an den Mieter weitergereicht werden – ca. 60–70 % des Hausgelds.
Hausgeld monatlich
232,00 €
Naechster Schritt
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So funktioniert der Hausgeld-Rechner 2026
Der Rechner schätzt das monatliche Hausgeld einer Eigentumswohnung anhand von Wohnfläche, Baujahr, Lage und Ausstattung. Drei Komponenten werden separat berechnet: (1) Betriebskosten nach BetrKV (umlagefähig auf Mieter), (2) Verwaltungs- und Instandhaltungskosten (Eigentümeranteil), (3) Instandhaltungsrücklage für künftige Sanierungen.
Das Hausgeld fließt in jede Wirtschaftlichkeitsberechnung beim Wohnungskauf ein. Wer eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage erwirbt, sollte den nicht umlagefähigen Anteil (typisch 30–40 %) zwingend in die Mietrendite-Rechnung einbeziehen – viele Kalkulationen scheitern an dieser Stelle.
Formel zur Hausgeld-Schätzung
Hausgeld = (Betriebskosten + Verwaltung + Rücklage) × m² Betriebskosten ≈ 2,80 €/m² Verwaltung ≈ 0,60 €/m² Rücklage ≈ 1,00 €/m² (alters- und wertabhängig) Aufschlag Aufzug ≈ +0,50 €/m²; TG +0,40 €/m²Rechenbeispiel: 80 m² Wohnung, mit Aufzug, mittlere Lage. Betriebskosten 2,80 + Verwaltung 0,60 + Rücklage 1,10 + Aufzug 0,50 = 5,00 €/m². Hausgeld: 80 × 5,00 = 400 € pro Monat. Davon umlagefähig: 270 € (Betriebskosten + Aufzug-Strom), Eigentümeranteil: 130 €.
Hausgeld-Aufschlüsselung im Detail
| Kostenposition | €/m² · Monat | Umlagefähig? |
|---|---|---|
| Wasser/Abwasser | 0,80 – 1,20 | Ja |
| Müll | 0,15 – 0,30 | Ja |
| Hausmeister/Reinigung | 0,40 – 0,60 | Ja |
| Versicherungen (Gebäude/Haftpflicht) | 0,25 – 0,40 | Ja |
| Aufzug (Strom/Wartung) | 0,30 – 0,50 | Ja |
| Verwalterhonorar | 0,40 – 0,80 | Nein |
| Instandhaltungsrücklage | 0,80 – 1,50 | Nein |
Was ändert sich 2026?
- GEG-Heizungsanforderungen: viele WEGs müssen Sonderumlagen für Heizungstausch beschließen.
- CO₂-Kosten-Aufteilung nach Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter weiter verbindlich.
- Verwalterkosten +5 % gegenüber 2024 wegen Tariferhöhungen.
- Energiepreise leicht rückläufig, aber Wartung/Service teurer.
- WEG-Reform 2020 wirkt voll: Online-Versammlungen sind Standard, einfache Mehrheiten reichen für die meisten Beschlüsse.
Typische Fehler beim Hausgeld
- Rücklage zu niedrig. Unter 0,50 €/m² monatlich droht eine Sanierungslawine mit Sonderumlagen – beim Kauf prüfen.
- Umlagefähigkeit verwechselt. Verwaltung und Rücklage trägt IMMER der Eigentümer – nicht der Mieter.
- Beschlusssammlung nicht eingesehen. Vor dem Kauf alle Beschlüsse der letzten 5 Jahre prüfen – beschlossene Sonderumlagen gehen auf den Käufer über.
- Steuerliche Behandlung übersehen. Bei Vermietung sind nur die tatsächlich gezahlten Kosten absetzbar – die Rücklagen-Zuführung erst, wenn sie ausgegeben wird.
- Vermieter zu hohe Vorauszahlung. Mieter darf nur die umlagefähigen Kosten zahlen – wer das volle Hausgeld weiterreicht, verliert vor Gericht.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 60 m² · ohne Aufzug · Standard | ca. 240 €/Monat (4,00 €/m²) |
| 80 m² · mit Aufzug · Standard | ca. 400 €/Monat (5,00 €/m²) |
| 100 m² · mit Aufzug + TG | ca. 580 €/Monat (5,80 €/m²) |
| 120 m² · Premium (Concierge) | ca. 840 €/Monat (7,00 €/m²) |
| 80 m² · Altbau saniert · keine Rücklage | ca. 280 €/Monat – RISIKO |
| 80 m² · davon umlagefähig auf Mieter | ca. 270 € (≈ 67 %) |
Haeufige Fragen
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Betriebskostenverordnung (BetrKV), § 28 II. BV – Instandhaltungsrücklage, Verbraucherzentrale – Hausgeld