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Eigenkapitalquoten-Rechner 2026

Stand April 2026

Bei einem Kaufpreis von 400.000 € plus 50.000 € Nebenkosten (NRW mit Makler) und 90.000 € Eigenkapital liegt die Eigenkapitalquote bei 20 %. Der Beleihungsauslauf (Darlehen 360.000 € ÷ Beleihungswert 360.000 €) beträgt rund 100 % – das kostet 0,3–0,5 %-Punkte Zinsaufschlag gegenüber 60 % BLA. Faustregel: Mindestens die Kaufnebenkosten (9–15 %) aus Eigenkapital, ideal sind 20–30 %. Ab 40 % Eigenkapital greifen die besten Konditionen.

50.000,00 €1.000.000,00 €
5 %18 %
0,00 €500.000,00 €

Eigenkapitalquote

20,41%

Eigenkapital
80.000,00 €
Finanzierung
- 312.000,00 €
Nebenkosten
- 42.000,00 €
Kaufpreis350.000,00 €
Nebenkosten (12%)42.000,00 €
Gesamtkosten392.000,00 €
Finanzierungsbedarf312.000,00 €
BewertungGut

Wie hoch ist Ihr verfügbares Eigenkapital?

So funktioniert der Eigenkapitalquoten-Rechner

Der Rechner ermittelt zwei Schlüsselkennzahlen für Ihre Immobilienfinanzierung: die Eigenkapitalquote (EK ÷ Gesamtkosten) und den Beleihungsauslauf (BLA) (Darlehen ÷ Beleihungswert). Die EK-Quote ist die Verbraucher-Kennzahl, der BLA die Banken-Kennzahl – beide werden gleichzeitig ausgewiesen, weil sie zusammen die Konditionen bestimmen.

Banken teilen Darlehen in Beleihungsklassen ein. Jede Klasse hat einen festen Zinsaufschlag – vom „Realkredit“ unter 60 % BLA (beste Zinsen) bis zur Vollfinanzierung über 100 % BLA (deutliche Aufschläge). Der Rechner zeigt die voraussichtliche Klasse und den geschätzten Zins aus 2026 an.

Formel: Eigenkapitalquote und BLA

Gesamtkosten = Kaufpreis + Nebenkosten EK-Quote = Eigenkapital ÷ Gesamtkosten Darlehen = Gesamtkosten − Eigenkapital Beleihungswert ≈ Kaufpreis × 0,90 BLA = Darlehen ÷ Beleihungswert

Rechenbeispiel: Kaufpreis 400.000 €, NRW (mit Makler) 50.000 € NK, Eigenkapital 90.000 €. Gesamtkosten = 450.000 €. EK-Quote = 90/450 = 20 %. Darlehen = 360.000 €. Beleihungswert = 400.000 × 0,90 = 360.000 €. BLA = 360/360 = 100 % – ein Aufschlag auf den Sollzins von ca. 0,3 %-Punkten ist üblich.

Zinsaufschläge nach BLA-Klasse 2026

BeleihungsauslaufSollzins (10 J.)Aufschlag
bis 60 % (Realkredit)3,10 %−0,20 %
60 – 80 %3,30 %Standard
80 – 100 %3,50 %+0,20 %
über 100 % (Vollfinanz.)3,80 – 4,10 %+0,50 – 0,80 %

Was ändert sich 2026?

  • KfW-Programme 297, 298, 300 mit zinsverbilligten Darlehen bis 270.000 € verlängert.
  • Heizungsförderung BAFA bis 70 % Zuschuss reduziert Sanierungsaufwand beim Altbaukauf.
  • Vollfinanzierungen sind 2026 wieder möglich, aber Aufschläge bleiben bei 0,4–0,6 %-Punkten.
  • Grunderwerbsteuer-Senkung in Diskussion (Saarland, Hamburg) – würde Eigenkapitalbedarf reduzieren.

Typische Fehler bei der Eigenkapitalplanung

  • Liquiditätsreserve aufgebraucht. Mindestens 3 Nettogehälter sollten als Notgroschen liegen bleiben, sonst fehlt Geld bei Reparaturen.
  • Wertpapiere zur Unzeit verkauft. Aktien zu einem schlechten Kurs zu verkaufen kann teurer sein als 0,3 %-Punkte Zinsaufschlag – rechnen Sie nach.
  • Eigenleistung überschätzt. Banken erkennen meist nur 10–20 % des Bauwerts an – nicht jede Stunde Heimwerken.
  • Schenkungssteuer ignoriert. Bei Schenkungen über dem Freibetrag (400.000 € pro Kind/Elternteil) fällt Steuer an – Konstruktion vorher prüfen.
  • Nebenkosten unterschätzt. Bei NRW-Immobilie mit Makler liegen die Nebenkosten leicht bei 15 % – ohne Eigenkapital für die Nebenkosten ist die Bank meist nicht zur Finanzierung bereit.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
400.000 € Kauf + 50.000 € NK · 45.000 € EK10 % EK · 110 % BLA
400.000 € Kauf + 50.000 € NK · 90.000 € EK20 % EK · 100 % BLA
400.000 € Kauf + 50.000 € NK · 135.000 € EK30 % EK · 88 % BLA
400.000 € Kauf + 50.000 € NK · 180.000 € EK40 % EK · 75 % BLA
400.000 € Kauf + 50.000 € NK · 225.000 € EK50 % EK · 63 % BLA
400.000 € Kauf + 50.000 € NK · 270.000 € EK60 % EK · 50 % BLA

Haeufige Fragen

Die Eigenkapitalquote gibt an, welcher Anteil des Kaufpreises (oder besser: des Gesamtkaufpreises inkl. Nebenkosten) aus eigenen Mitteln finanziert wird. Beispiel: Kaufpreis 400.000 € + Nebenkosten 50.000 € = 450.000 € Gesamtbedarf. Bei 90.000 € Eigenkapital liegt die Quote bei 20 %. Banken berechnen den Beleihungsauslauf alternativ am Beleihungswert (meist 90 % des Marktwerts) – die beiden Kennzahlen sind nicht identisch.
Faustregel der Verbraucherzentralen: mindestens die Kaufnebenkosten (9–15 % je nach Bundesland) sollten aus Eigenkapital gezahlt werden. Empfohlen sind 20–30 % des Kaufpreises plus Nebenkosten. Ab 40 % Eigenkapital sinkt der Bauzins um 0,2–0,4 %-Punkte deutlich. Mit 0 % Eigenkapital (110 %-Finanzierung) zahlen Sie 0,3–0,6 %-Punkte mehr Zins – das summiert sich bei 30 Jahren Laufzeit auf 30.000–60.000 €.
Klassisches Eigenkapital: Sparkonten, Tagesgeld, Festgeld, Wertpapierdepot (zum aktuellen Kurs), Bausparguthaben, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert. Auch Eigenleistung („Muskelhypothek“) wird oft mit 10–20 % des Bauwerts anerkannt – aber nur für realistisch selbst leistbare Gewerke (Streichen, Bodenlegen, Garten). Geschenktes oder geliehenes Geld von Verwandten zählt ebenfalls, wenn es schriftlich nachgewiesen ist und als Schenkung – nicht als versteckter Kredit – gelten kann.
Banken teilen Darlehen in Beleihungsausläufe ein: bis 60 % BLA (sehr gute Zinsen), 60–80 % (Standard), 80–100 % (Aufschlag), über 100 % (deutlicher Aufschlag). Jede Klasse kostet 0,15–0,30 %-Punkte mehr. 2026 zahlen Sie bei 60 % BLA ca. 3,1 % Sollzins, bei 100 % ca. 3,6 %, bei 110 % ca. 3,9 %. Bei 300.000 € Darlehen über 30 Jahre macht das 30.000–50.000 € Mehrkosten aus.
Die Eigenkapitalquote misst Eigenkapital ÷ Gesamtkaufpreis (inkl. Nebenkosten). Der Beleihungsauslauf (BLA) misst Darlehen ÷ Beleihungswert der Immobilie. Der Beleihungswert liegt meist 10 % unter dem Marktwert (Sicherheitsabschlag). Beispiel: Kaufpreis 400.000 €, Beleihungswert 360.000 €, Darlehen 320.000 € – BLA = 320/360 = 89 %. Die Eigenkapitalquote derselben Konstellation (mit 50.000 € Nebenkosten = 130.000 € EK) wäre 28 %.
Banken finanzieren in der Regel keine Kaufnebenkosten – diese müssen aus Eigenkapital kommen. 2026 fallen an: Grunderwerbsteuer (3,5 % Bayern bis 6,5 % NRW), Notar (ca. 1,5 %), Grundbucheintrag (ca. 0,5 %), Maklerprovision (3,57 % seit Bestellerprinzip 2020). Summe je nach Bundesland: 9 % (Bayern ohne Makler) bis 15 % (NRW mit Makler). Ohne dieses Eigenkapital ist die 110 %-Finanzierung der einzige Weg – mit deutlich höherem Zins.
Schenkungen von Eltern/Großeltern (Freibetrag 400.000 € pro Kind/Elternteil alle 10 Jahre, 200.000 € von Großeltern), Lebensversicherung kündigen oder beleihen, Riester-Wohnförderung („Wohnriester“) entnehmen, Bauspar-Auszahlung, KfW-Förderprogramme (Familienheim, klimafreundlicher Neubau). Auch Eigenleistung, Verkauf eines bisherigen Eigentums oder ein nachrangiges Verwandtendarlehen reduzieren den Bankkredit-Anteil und damit den Beleihungsauslauf.
Eine 100- oder 110-%-Finanzierung lohnt sich nur unter strengen Bedingungen: sehr sicheres und hohes Einkommen (mind. 5.000 € netto), Spitzenbonität, junges Alter (lange Tilgungszeit) und Erwartung deutlich steigender Mieten/Inflation. Bei 110 %-Finanzierung sind 0,4–0,6 %-Punkte Zinsaufschlag üblich – das macht über 30 Jahre 50.000 € Mehrkosten bei 300.000 € Darlehen. Wer Eigenkapital ansparen kann, sollte 1–2 Jahre warten.
Die KfW-Programme „Wohneigentumsförderung für Familien“ (300) und „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) bleiben 2026 erhalten und erlauben bis zu 270.000 € zinsverbilligte Darlehen. Damit lässt sich faktisch die Eigenkapitalquote auf dem Papier verbessern. Neu seit 2025: BAFA-Heizungsförderung mit bis zu 70 % Zuschuss – senkt Sanierungskosten beim Bestandskauf erheblich. Grunderwerbsteuer-Senkungen werden in einigen Bundesländern (Saarland, Hamburg) diskutiert.
Der Rechner berechnet Eigenkapitalquote, Beleihungsauslauf, Darlehensbedarf und den voraussichtlichen Zinsaufschlag basierend auf den aktuellen Konditionen 2026. Abweichungen zur Bankrealität entstehen durch: (1) individuellen Beleihungswert (oft 5–15 % unter Kaufpreis), (2) Bonitätsklasse (Schufa-Score), (3) regional unterschiedliche Zins-Aufschläge, (4) Sondereffekte wie KfW-Förderdarlehen, die bankseitig als Eigenkapital gewertet werden. Für die Entscheidungsgrundlage ist der Wert verlässlich.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Pfandbriefgesetz – Beleihungswertermittlung, Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), KfW – Wohneigentumsförderung, Bundesbank – Zinsstatistik Wohnungsbaukredite