Grundsteuer-Rechner 2026
Stand April 2026Für ein Einfamilienhaus im Bundesmodell mit 120 m² Wohnfläche, 500 m² Grundstück, Bodenrichtwert 300 €/m² und einem Hebesatz von 480 % ergibt sich eine jährliche Grundsteuer von rund 520 €. Bayern rechnet abweichend über reine Flächen (kein Wertbezug): 400 € pro Jahr bei gleichem Grundstück sind typisch. Entscheidend sind Bundesland, Nutzungsart und Hebesatz.
Grundsteuer (jaehrlich)
558,00 €
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So funktioniert der Grundsteuer-Rechner
Der Rechner bildet die neue Grundsteuer ab, die seit dem 1. Januar 2025 gilt. Kernformel nach § 13 GrStG: Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Der Grundsteuerwert tritt an die Stelle des alten Einheitswerts und wird vom Finanzamt in einem separaten Bescheid festgestellt. Den Hebesatz legt die Gemeinde selbst fest – er ist der einzige kommunal steuerbare Parameter.
Je nach Bundesland gilt ein anderes Bewertungsmodell. Im Bundesmodell (elf Länder) fließen Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ein. Bayern rechnet ausschließlich über Flächen, Baden-Württemberg nur über den Bodenwert. Der Rechner wählt anhand des Bundeslandes automatisch die passende Logik.
Formel und Rechenbeispiel
Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz ÷ 100Beispiel Bundesmodell: Einfamilienhaus mit Grundsteuerwert 350.000 €, Steuermesszahl 0,31 Promille, Hebesatz 480 %. Messbetrag = 350.000 × 0,031 % = 108,50 €. Grundsteuer = 108,50 × 4,80 = 520,80 €pro Jahr. Zahlbar in vier Raten zu je 130,20 €.
Die Ländermodelle im Überblick
- Bundesmodell (BE, BB, BR, HB, MV, NRW, RP, SL, SN, ST, SH, TH): wertabhängig, Grundsteuerwert aus Bodenrichtwert + pauschalisierter Miete.
- Bayern: reines Flächenmodell – 0,04 €/m² Grund, 0,50 €/m² Wohnfläche, 0,50 €/m² Nutzfläche. Kein Wertbezug, einfach und transparent.
- Baden-Württemberg: Bodenwertmodell – nur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert, Gebäude werden nicht bewertet. Innerstädtische Lagen zahlen mehr.
- Hamburg: Wohnlagemodell mit Flächen und Wohnlage-Faktor 0,7 / 1,0.
- Hessen: Flächen-Faktor-Modell mit lagebezogenem Faktor.
- Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell, Fläche × Lagefaktor.
Hebesätze großer Städte 2026
- Berlin: 470 %
- Hamburg: 975 %
- München: 824 %
- Köln: 515 %
- Frankfurt am Main: 500 %
- Leipzig: 650 %
- Stuttgart: 420 %
- Düsseldorf: 440 %
Der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 480 %. Kleinere Gemeinden unter 20.000 Einwohnern bewegen sich oft zwischen 280 % und 400 %. Den aktuellen Wert Ihrer Kommune finden Sie in der Hebesatzsatzung oder beim Statistischen Landesamt.
Umlage auf Mieter und steuerliche Behandlung
Die Grundsteuer gilt nach § 2 Nr. 1 BetrKV als umlagefähige Betriebskosten. Bei Wohnraummiete kann der Vermieter sie vollständig auf den Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist (Standardklausel). Bei gemischt genutzten Gebäuden ist eine Aufteilung nach Wohn- und Gewerbeflächen notwendig. Eigennutzer können die Grundsteuer nicht absetzen, Vermieter dagegen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Typische Fehler und Spar-Tipps
- Falsche Flächenangabe. Die häufigste Fehlerquelle: Keller, Dachboden oder Balkone werden falsch eingerechnet. Prüfen Sie die Werte im Grundsteuerwertbescheid unbedingt anhand der Bauunterlagen.
- Bodenrichtwert nicht plausibel. Im BORIS-Portal nachsehen. Weicht der Ansatz des Finanzamts um mehr als 10 % ab, lohnt sich ein Einspruch.
- Einspruchsfrist verpasst. Ein Monat ab Zustellung. Auch nach der Frist kann eine „Änderung nach § 164 AO“ möglich sein, solange der Vorbehalt der Nachprüfung gilt.
- Fortschreibung vergessen. Bei An-, Um- und Ausbau müssen Eigentümer den Grundsteuerwert neu erklären – sonst drohen Nachzahlungen.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| EFH · 500 m² · BRW 200 €/m² · Hebesatz 400 % | 310 €/Jahr |
| EFH · 500 m² · BRW 300 €/m² · Hebesatz 480 % | 520 €/Jahr |
| EFH · 500 m² · BRW 500 €/m² · Hebesatz 600 % | 1.050 €/Jahr |
| Eigentumswohnung 80 m² · Hebesatz 480 % | 340 €/Jahr |
| Bayern Flächenmodell · 500 m² · 120 m² Wfl. | 400 €/Jahr |
| Gewerbegrundstück 800 m² · Hebesatz 500 % | 1.600 €/Jahr |
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Grundsteuergesetz (GrStG), BMF – Informationen zur Grundsteuerreform, BORIS – Bodenrichtwertinformationssystem, Statistisches Bundesamt – Realsteuervergleich Hebesätze